Die städtische Verkehrssicherungspflicht sieht denn auch vor, dass bei Laub und Schnee – beides wird rechtlich gleich behandelt – „unverzügliches Handeln“ verlangt wird. Das heißt, dass das Lauben „ohne schuldhaftes Verzögern“ zu erfolgen hat. „Wenn es wie am Sonntag gestürmt hat, ist es von einer Kommune nicht zu verlangen, dass sofort am Montagmorgen alles weggeräumt ist“, nennt er ein aktuelles Beispiel. Zudem gelte es, darauf zu achten, dass an einer Stelle nicht unbegrenzt oft gelaubt werden müsse. „Es ist an vielen Bäumen immer noch Laub, das noch nicht heruntergefallen ist“, sagt Fondy-Langela. Es gelte also stets, das rechte Maß zu finden zwischen Lauben und Abwarten.
Facebook-Post ruft auch Kritik hervor
Auf die Pflicht zum Räumen der Gehwege hat die Stadt Lörrach jüngst auch mit einem Facebook-Post aufmerksam gemacht. „Daraufhin beschwerte sich Anfang dieser Woche jemand anonym, dass wir als Stadt auch in der Pflicht seien, die Radwege vom Laub zu befreien, wenn wir schon die Bürger dazu auffordern, bei ihren Gehwegen dasselbe zu tun“, sagt Fondy-Langela. Hierbei verweist er aber nochmals darauf, dass bei einem sonntäglichen Sturm wie diese Woche nicht am Montagmorgen alles freigeräumt sein könne.