Lörrach Vabanquespiel mit dem Laub

Adrian Steineck
Wenn der Herbst kommt, fallen die Blätter. Für die Mitarbeiter des Werkhofs bedeutet das regen Einsatz. Foto: Kristoff Meller

Der Herbst hält derzeit die Mitarbeiter des städtischen Werkhofs auf Trab. Wenn es wie am vergangenen Wochenende stürmisch zugeht und das Laub von den Bäumen fällt, haben Rechen, Laubbläser und Kehrfahrzeug Hochkonjunktur. Neben dem Werkhof sind aber auch die Bürger beim Wegräumen von Laub in der Pflicht.

Der Herbst hält derzeit die Mitarbeiter des städtischen Werkhofs auf Trab. Wenn es wie am vergangenen Wochenende stürmisch zugeht und das Laub von den Bäumen fällt, haben Rechen, Laubbläser und Kehrfahrzeug Hochkonjunktur. Neben dem Werkhof sind aber auch die Bürger beim Wegräumen von Laub in der Pflicht.

Die „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“ (Räum- und Streupflicht-Satzung) regelt, dass der Eigentümer oder aber der Mieter in der Pflicht ist, Gehwege vor dem Haus freizuhalten. Die Satzung kann unter www.loerrach.de heruntergeladen werden.

Von Adrian Steineck

Lörrach. Jens Fondy-Langela, Leiter Eigenbetrieb Stadtgrün und Friedhöfe, bringt es im Gespräch mit unserer Zeitung auf den Punkt. „Jeder, der nicht mäht oder Beete pflegt, ist bei uns derzeit mit dem Wegräumen des Laubs beschäftigt.“ Auf den sieben Lörracher Friedhöfen seien acht bis zehn Leute im herbstlichen Einsatz. Dieser stellt dabei laut Fondy-Langela ein regelrechtes „Vabanquespiel mit dem Laub“ dar, denn: „Wir wollen und sollen zwar schnell lauben, zugleich aber auch verantwortungsvoll mit den Mitteln umgehen.“ Sprich: Die Arbeitsstunden der städtischen Mitarbeiter sollen beim Lauben möglichst effektiv auf die einzelnen Friedhöfe verteilt werden.

Unverzüglich, aber mit Augenmaß

Die städtische Verkehrssicherungspflicht sieht denn auch vor, dass bei Laub und Schnee – beides wird rechtlich gleich behandelt – „unverzügliches Handeln“ verlangt wird. Das heißt, dass das Lauben „ohne schuldhaftes Verzögern“ zu erfolgen hat. „Wenn es wie am Sonntag gestürmt hat, ist es von einer Kommune nicht zu verlangen, dass sofort am Montagmorgen alles weggeräumt ist“, nennt er ein aktuelles Beispiel. Zudem gelte es, darauf zu achten, dass an einer Stelle nicht unbegrenzt oft gelaubt werden müsse. „Es ist an vielen Bäumen immer noch Laub, das noch nicht heruntergefallen ist“, sagt Fondy-Langela. Es gelte also stets, das rechte Maß zu finden zwischen Lauben und Abwarten.

Facebook-Post ruft auch Kritik hervor

Auf die Pflicht zum Räumen der Gehwege hat die Stadt Lörrach jüngst auch mit einem Facebook-Post aufmerksam gemacht. „Daraufhin beschwerte sich Anfang dieser Woche jemand anonym, dass wir als Stadt auch in der Pflicht seien, die Radwege vom Laub zu befreien, wenn wir schon die Bürger dazu auffordern, bei ihren Gehwegen dasselbe zu tun“, sagt Fondy-Langela. Hierbei verweist er aber nochmals darauf, dass bei einem sonntäglichen Sturm wie diese Woche nicht am Montagmorgen alles freigeräumt sein könne.

Das gesammelte Laub wird fachgerecht entsorgt, wobei es nicht einfach wie bei Privatpersonen in der Biotonne oder im Kompost landet. „Wir können im öffentlichen Raum nicht sicherstellen, dass das gesammelte Laub nicht auch andere Stoffe enthält“, legt Fondy-Langela dar. Daher wird es wie Straßenkehrricht entsorgt.

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