Wer in der Stadt unterwegs ist, der kann immer wieder den Räum- und Streufahrzeugen des Werkhofs begegnen. Neun Großfahrzeuge, in diesem Fall LKW des Typs Ladog, waren am Freitag im Einsatz auf den Straßen Lörrachs. Hinzu kommen zehn Traktoren, die Gehwege und Radwege verkehrssicher halten, und sechs Kleinfahrzeuge, die im Bereich der Bushaltestellen und Wartehäuschen unterwegs sind. Der Fuhrpark des Werkhofs ist laut Werner gut für den Winter gerüstet.
Hauptverkehrsachsen haben Priorität
Apropos verkehrssicher: Hier appelliert der technische Leiter des Werkhofs an die Bevölkerung, Verständnis dafür zu haben, dass die städtischen Mitarbeiter nicht überall zugleich sein können. „Es gibt eine klare Prioritätenliste“, umreißt er das Vorgehen des Werkhofs. Zuerst gilt es für die Mitarbeiter, die Hauptverkehrsachsen zu räumen. Danach geht es an die Nebenstraßen sowie die Geh- und Radwege.
Die städtische Verkehrssicherungspflicht sieht vor, dass bei Schnee, im Herbst auch bei Laub – beides wird rechtlich gleich behandelt – „unverzügliches Handeln“ verlangt wird. Das heißt, dass das Lauben „ohne schuldhaftes Verzögern“ zu erfolgen hat. Wenn es etwa in der Nacht schneit, kann von einer Kommune etwa nicht verlangt werden, dass am Morgen alle Wege geräumt sind. Bei den Gehwegen sind zudem auch die Anwohner mit in der Pflicht, um diese von Schnee und Eis frei zu halten (siehe Infokasten).
Grundstückseigentümer sind gemäß Paragraf 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen. Verschneite und glatte Gehwege können eine solche Quelle darstellen und das Schneeräumen beseitigt diese. In der Regel muss der Gehweg zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends geräumt werden.