Lörrach Schneeräumen

Adrian Steineck

40 Mitarbeiter räumen Straßen und Wege

„Nun rieseln weiße Flocken unsre Schritte ein./Der Weidenstrich lässt fröstelnd letzte Farben sinken,/Das Dunkel steigt vom Fluss, um den versprengte Lichter blinken,/Mit Schnee und bleicher Stille weht die Nacht herein.“ So verklärt beschreibt der Lyriker Ernst Stadler in seinem Gedicht „Gang im Schnee“ das winterliche Flockentreiben. Für die Mitarbeiter des Lörracher Werkhofs hingegen bedeutet der erste Schneefall des Winters vor allem eines: Volleinsatz.

Von Adrian Steineck

Lörrach. Etwa 40 Mitarbeiter des Werkhofs und der Friedhofsverwaltung waren am Freitag in der Stadt unterwegs, um Straßen, Wege und Plätze von Schnee zu befreien und Salz zu streuen. Das Salzlager ist gut gefüllt, wie Christian Werner, technischer Leiter des Werkhofs, auf Nachfrage unserer Zeitung sagt. „Wir haben 300 Tonnen Streusalz auf Lager, denn bisher hat es ja in diesem Winter bei uns noch nicht geschneit“, betont er.

Personalsituation gibt keinen Anlass zu Bedenken

Wie aber sieht es mit der Personalsituation aus? Stichwort Krankenstand: „Auch der Werkhof ist natürlich vor Krankheit nicht gefeit“, sagt Werner angesichts der derzeitigen Grippesaison und des nach wie vor vorhandenen Coronavirus. Man müsse derzeit „sehr flexibel“ sein, um auf mögliche Ausfälle reagieren zu können. „Aber im Moment sind wir personell noch gut aufgestellt.“

Wer in der Stadt unterwegs ist, der kann immer wieder den Räum- und Streufahrzeugen des Werkhofs begegnen. Neun Großfahrzeuge, in diesem Fall LKW des Typs Ladog, waren am Freitag im Einsatz auf den Straßen Lörrachs. Hinzu kommen zehn Traktoren, die Gehwege und Radwege verkehrssicher halten, und sechs Kleinfahrzeuge, die im Bereich der Bushaltestellen und Wartehäuschen unterwegs sind. Der Fuhrpark des Werkhofs ist laut Werner gut für den Winter gerüstet.

Hauptverkehrsachsen haben Priorität

Apropos verkehrssicher: Hier appelliert der technische Leiter des Werkhofs an die Bevölkerung, Verständnis dafür zu haben, dass die städtischen Mitarbeiter nicht überall zugleich sein können. „Es gibt eine klare Prioritätenliste“, umreißt er das Vorgehen des Werkhofs. Zuerst gilt es für die Mitarbeiter, die Hauptverkehrsachsen zu räumen. Danach geht es an die Nebenstraßen sowie die Geh- und Radwege.

Die städtische Verkehrssicherungspflicht sieht vor, dass bei Schnee, im Herbst auch bei Laub – beides wird rechtlich gleich behandelt – „unverzügliches Handeln“ verlangt wird. Das heißt, dass das Lauben „ohne schuldhaftes Verzögern“ zu erfolgen hat. Wenn es etwa in der Nacht schneit, kann von einer Kommune etwa nicht verlangt werden, dass am Morgen alle Wege geräumt sind. Bei den Gehwegen sind zudem auch die Anwohner mit in der Pflicht, um diese von Schnee und Eis frei zu halten (siehe Infokasten).

Grundstückseigentümer sind gemäß Paragraf 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen. Verschneite und glatte Gehwege können eine solche Quelle darstellen und das Schneeräumen beseitigt diese. In der Regel muss der Gehweg zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends geräumt werden.

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