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Lörrach Sind Krematorium-Pläne mit BGH-Urteil vereinbar?

Marco Fraune
Wie wirtschaftlich agiert der Eigenbetrieb? Foto: Kristoff Meller

Der Arbeitskreis der Friedhofsverein in Deutschland kritisiert die Lörracher Pläne.

Der Friedhofs-Eigenbetrieb der Stadt will metallische Krematoriumsrückstände wiederverwerten lassen und zu Geld machen (wir berichteten ausführlich). Gegenwind für diese Pläne gibt es von der Arbeitsgemeinschaft der Friedhofsvereine und Initiativen, die bundesweit rund 300 Vereine vertritt. Sprecher Andreas Morgenroth verweist im Gespräch mit unserer Zeitung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die die Stadt Lörrach zu beachten habe. Demnach sei alles, was sich im Brennofen befindet, Asche und gehöre damit in die Urne.

Andere Ansicht

Der Verein Aeternitas, Verbraucherinitiative Bestattungskultur, kommt 2020 in seiner rechtlichen Bewertung hingegen zu anderen Schlussfolgerungen. Zur Totenasche gehöre nur der pulverige, staubartige Verbrennungsrückstand. „Metallteile dürfen im Falle eines Einverständnisses der Berechtigten zuvor entnommen werden.“

Landau muss umschwenken

Eine „Schatztruhe“

Im Krematorium Landau in der Pfalz als Beispiel wurden vor der juristischen Festlegung auch die Nägel oder Schrauben von Särgen separiert und damit wieder zu Geld gemacht. Doch auch dort musste man umschwenken, liefert Morgenroth hingegen seine bundesweite Betrachtung.

Dass in Lörrach bislang schon größere Überreste wie ein Hüftgelenk separat an einem gesonderten Ort auf dem Friedhof gesammelt bestattet werden, stößt bei dem Experten zudem auf Erstaunen. Denn hier sei angesichts des Gegenwerts eine „Schatztruhe“ vergraben. Alleine ein Hüftgelenk sei noch 250 Euro wert.

Die rechtlichen Regelungen, welche die Stadt als Krematoriums-Betreiber treffen will, seien in Ordnung. So müssen die Totenfürsorgeberechtigten laut Beschlussvorlage für den Gemeinderat, der am Donnerstag hierzu berät, über den Antrag der Einäscherung erklären, dass sie mit der Verwertung der metallischen Krematoriumsrückstände einverstanden sind. Ein Passus werde im entsprechenden Formular der Friedhofs- und Krematoriumsverwaltung eingefügt. Über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Krematorium Lörrach soll transparent über den Umgang mit den metallischen Kremationsrückständen informiert werden, schreibt Eigenbetriebsleiter Jens Fondy-Langela in der Beschlussvorlage. Doch, so Morgenroth: Die Verwertung sei aufgrund des BGH-Urteils nicht zulässig, da alles als Asche definiert wird.

Energetischer Aspekt

Wenn die Stadt finanziell den Friedhofsbetrieb besser aufstellen wolle, dann sieht der Sprecher vielmehr andere Möglichkeiten. So handele es sich bei dem Lörracher Krematorium bundesweit um eines der kleinsten. Hier stelle sich daher vielmehr die Frage nach Kooperationen – auch über die deutsche Staatsgrenze hinaus. Der größte städtische Gasverbraucher könne so die Kosten reduzieren. Auch ein Mehrschichtbetrieb mit mehreren Öfen sei wirtschaftlich deutlich besser, da aktuell das tägliche Wiederaufheizen sehr energieintensiv ist.

Nicht-öffentlich im AUT beraten

Wirtschaftliche Seite

Die Vorberatungen zum Umgang mit metallischen Krematoriumsrückständen im Lörracher Krematorium fanden im Betriebsausschuss nicht-öffentlich statt. Erstmals öffentlich kommt das Thema am heutigen Donnerstag auf die Agenda. Im November 2022 hatte Fondy-Langela im Ausschuss aber einen Einblick in die Situation geliefert. So habe sich der Wettbewerb im Markt verschärft. Er kündigte an, dass für die kommenden Jahre gelte, auch Schritte zur eigenen Wettbewerbsfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls in die Wege zu leiten. Zwar stehe der Eigenbetrieb bei den Einäscherungskosten gut da, doch Konkurrenten versuchten, die Bestatter als Kunden abzuwerben. Seit Inbetriebnahme der zweiten Kremationslinie hatte sich die Zahl der Kremationen zwischenzeitlich auf rund 2900 erhöht. 2020 und 2021 ist dieser Trend erstmals rückläufig.

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