Lörrach Sorge um soziale Ausgewogenheit

Marco Fraune
Die neu errichteten Häuser im „Belist“ werden ähnlich bewertet wie die alten im Ortskern von Haagen. Foto: Kristoff Meller

Gundsteuerreform 2025: „Ungerechte Mehrbelastung“ kritisiert

Die landesweite Grundsteuerreform 2025 wird voraussichtlich für einige Hauseigentümer und Mieter in Lörrach kostspielige Folgen haben. In der Haagener Ortsmitte werden Häuser identisch behandelt wie die Neubauten im „Belist“, auch in der Homburg-Siedlung dürften die Bewohner kräftiger zur Kasse gebeten werden.

Von Marco Fraune

Lörrach. Die Vorsitzende des Gutachterausschusses, Marianne Moll-Amrein, rechnet mit einer großen Bandbreite von Auswirkungen. „Es wird Gewinner und Verlierer geben.“ Denn für die Bemessung der Grundsteuer wird nur vom neuen Bodenrichtwert abgewichen, wenn es eine 30-prozentige Abweichung gibt – sowohl positiv als auch negativ (siehe Info-Kasten). Nicht der eigentliche Wert des Gebäudes zählt, sondern wo dieses steht.

Für das Gebiet der Stadt Lörrach und der Gemeinde Inzlingen wurden seit Jahresanfang 325 Bodenrichtwert-Zonen zum Stichtag Anfang 2022 definiert, 260 mehr als noch Ende 2020. Die Bodenrichtwerte stiegen um 17 auf nunmehr 84, wie Moll-Amrein im Gemeinderat darlegte. Bodenrichtwerte werden in diesen Richtwertzonen ausgewiesen, die Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Heißt: Nur noch die Grundstücksfläche sowie der Wert des Grundstücks werden in Berechnung gestellt. Ob Neubau oder Altbau und Geschosswohnbau ist egal.

Das sagen die Räte

Dass in Baden-Württemberg dieser flächendeckende Ansatz gewählt wurde, bewertete SPD-Stadtrat Günter Schlecht als nicht sozial gerecht. „Ein Flächenmodell ist nicht nur mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar, sondern auch unvereinbar mit den Grundsätzen der Steuergerechtigkeit. Dies wird auch in Lörrach zu Konflikten führen.“ Bis zur Umsetzung der neuen Grundsteuer bis zum Jahr 2025 gebe es noch sehr viele offene Fragen.

Als „notwendig und sinnvoll“ bezeichnete Yvonne Sommer (CDU), dass mehr Zonen definiert wurden. Doch mit der Grundsteuer-Erhöhung komme auch eine Mehrbelastung auf die Bürger zu. „Wichtig wäre eine baldige Klarheit über die Grundsteuerhöhe.“

Ähnlich wie Schlecht positionierte sich auch Thomas Denzer (Freie Wähler). Als gut sieht er die Internet-Plattform BorisBW an, wo jeder Bürger seinen Richtwert prüfen kann und Hintergründe zum Thema erfährt.

"Extreme Beträge"

Mit vielen Beschwerden von zum Nachteil betroffenen Bürgern rechnet Margarete Kurfeß (Grüne). Gerade bei älteren Häusern werde dies zur Belastung. Von „extremen Beiträgen“ sprach Kurfeß für die Homburg-Siedlung. „Das ist nicht sozial ausgewogen.“

OB Jörg Lutz weiß um die Vorgabe des Gesetzgebers und die Landes-Vorgaben. „Wir als Stadt können nichts beitragen. Ein Teil des Frustes landet wohl zu unrecht bei uns.“ Für Haagen befürchtet Christa Rufer (SPD) negative Folgen, da alte Häuser im Ortskern durch die Verkaufserlöse der Grundstücke im Neubaugebiet „Belist“ identisch hoch wie die Neubauten bewertet werden.

Info

Der Bodenrichtwert ist ein lagetypischer Durchschnittswert, der keine bindende Wirkung in Bezug auf Wertermittlung oder städtebauliche Fragestellungen hat. Es lassen sich keine Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts ableiten. Für die Bemessung der Grundsteuer ist der Bodenrichtwert grundsätzlich – zunächst – maßgeblich. Ein anderer Wert kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um plus minus 30 Prozent vom Bodenrichtwert abweicht. Bodenrichtwerte werden in Richtwertzonen ausgewiesen.

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