Die Vergabe von Erbbaurechten zukünftig auf gemeinnützig anerkannte Vereine und Schlüsselgrundstücke zu begrenzen, trägt die SPD-Gemeinderatsfraktion zwar mit, verlangt aber, dass hierbei auch gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) und gemeinnützige Genossenschaften einbezogen werden. Denn gerade Trägerschaften in diesen Gesellschaftsformen errichten Altenpflegeheime, Kindergärten, Wohnprojekte und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, kulturelle Einrichtungen und anderes mehr, betont SPD-Stadträtin Christa Rufer in einer Mitteilung.