Lörrach Soziale Vergabekriterien gestärkt

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Der Gemeinderat hat über die Vergabe von Erbbaurechten Foto: Kristoff Meller

Der Gemeinderat hat eine Entscheidung für die Vergabekriterien städtischer Grundstücke getroffen.

Die Vergabe von Erbbaurechten soll künftig grundsätzlich nur für Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), gemeinnützige Genossenschaften und Schlüsselgrundstücke in Betracht gezogen werden. Die SPD hatte um diesen Zusatz gebeten, denn: gerade Trägerschaften in diesen Gesellschaftsformen errichteten Altenpflegeheime, Kindergärten, Wohnprojekte und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, kulturelle Einrichtungen und anderes mehr, so die SPD.

Eine generelle und grundsätzliche Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht wird abgelehnt und ist nicht vorgesehen. Damit folgte der Rat der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung.

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