Die Vergabe von Erbbaurechten soll künftig grundsätzlich nur für Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), gemeinnützige Genossenschaften und Schlüsselgrundstücke in Betracht gezogen werden. Die SPD hatte um diesen Zusatz gebeten, denn: gerade Trägerschaften in diesen Gesellschaftsformen errichteten Altenpflegeheime, Kindergärten, Wohnprojekte und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, kulturelle Einrichtungen und anderes mehr, so die SPD.
Lörrach Soziale Vergabekriterien gestärkt
ov 25.03.2023 - 20:44 Uhr