Lörrach Stadt beschafft vorerst 48 Lüftungsgeräte

Die Oberbadische
Im kommenden Schuljahr gilt wieder die herkömmliche Schulpflicht, sprich in Präsenz. Foto: Archiv

Bildung: Im kommenden Schuljahr besteht Präsenzpflicht / Hygienekonzepte gelten weiterhin

Lörrach. Die Stadt Lörrach nutzt die derzeitige Sommerpause, um die Schulen und Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft für den Start nach den Ferien vorzubereiten und die bereits getroffenen Corona-Vorkehrungen anzupassen und auszuweiten.

Seit Frühjahr 2020 wurden zahlreiche Maßnahmen in Einklang mit den Vorgaben der Landesregierung ergriffen, mit dem Ziel die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und den Kindern und ihren Familien wie auch den Lehrkräften und pädagogischen Kräften vor Ort einen guten und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten. Die bewährten Maßnahmen bleiben bestehen, sie werden durch das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Anschaffung mobiler Raumluftfilteranlagen ergänzt.

„Auch, wenn wir unsere Schulgebäude mit Mitteln des Landesförderprogramms für mobile Raumluftfilteranlagen ertüchtigen können, sie werden nicht die zentrale Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sein. Weiterhin gelten die AHA-Regeln, die Hygienekonzepte und die Notwendigkeit des Testens und Lüftens,“ fasst Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic den Ausblick auf das kommende Schul- und Kita-Jahr zusammen.

Raumluftfilteranlagen und Lüften

Die Stadt Lörrach beantragt im Rahmen des Landesförderprogramms die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten. Das Förderprogramm hat ein Volumen von 70 Millionen Euro, die Förderung beträgt 50 Prozent und wird nach und nach in verschiedenen Prioritätsstufen an die Kommunen im Land auf Antrag ausgeschüttet.

An die Geräte werden hohe Qualitätsansprüche gestellt um eine bestmögliche Luftreinigung und ein ruhiges Lernumfeld zu ermöglichen.

Die Raumluftfiltergeräte sind eine weitere zusätzliche Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus, da sie die Virenlast nur begrenzt senken. Auch die Förderrichtlinie hält eindeutig fest: „Das regelmäßige und ausdauernde Lüften ist nach den Erkenntnissen der Wissenschaft, sowie des Umweltbundesamtes eine besonders wirksame und unverzichtbare Maßnahme, die durch nichts zu ersetzen ist.“

Die Stadt Lörrach hat einen Antrag für 48 Geräte gestellt für die ersten beiden Prioritäten des Landesförderprogramms, die die Beschaffung von Raumluftfiltergeräten für eingeschränkt lüftbare Räumlichkeiten vorsieht und konnte die verfügbaren Fördergelder reservieren. Eingeschränkt lüftbare Räume sind hierbei Räume, in denen die Fenster nur gekippt werden können oder in denen es nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt gibt. Die Stadt Lörrach beantragt für die Beschaffung der Geräte 120 000 Euro aus dem Förderprogramm und muss einen Eigenanteil in mindestens gleicher Höhe aufbringen.

Beschaffung der Geräte wird vorbereitet

Derzeit arbeitet die Stadt an der Beschaffung dieser Geräte, damit diese schnellstmöglich in die Schulen und die städtischen Kitas zum Einsatz kommen können. In einer weiteren Tranche des Förderprogrammes können zu einem späteren Zeitpunkt auch Förderanträge für die übrigen, gut lüftbaren Räume gestellt werden.

Für die beiden großen städtischen Neubauten, den Waldorfkindergarten und die Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule, setzt die Stadt auf fest installierte raumlufttechnische Anlagen im Rahmen der baulichen Maßnahmen.

Zusätzlich wurden bereits im Frühjahr an den meisten Schulen und Kitas der Stadt Lörrach CO 2-Ampeln installiert, die durch eine entsprechende farbliche Kennzeichnung, regelmäßig daran erinnern zu lüften, sobald der CO 2-Gehalt in der Luft zu hoch wird.

Präsenzpflicht und Teststrategie

Im kommenden Schuljahr gilt wieder die herkömmliche Schulpflicht, sprich in Präsenz. Die Stadt Lörrach verfolgt weiterhin ihre Teststrategie, sodass sich Schülerinnen und Schüler bis zu den Herbstferien in den Schulen wieder mittels bewährter Selbsttests zwei Mal pro Woche testen werden. Darüber hinaus werden für den gleichen Zeitraum wieder Selbsttests für Kitapersonal, Lehrkräfte und städtisches Personal angeboten.

Bislang besteht keine Testpflicht für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen. In einzelnen Kitas in Lörrach werden in einer Pilotphase Tests erprobt. Ein flächendeckender Einsatz ist aktuell noch nicht vorgesehen.

Die Stadt Lörrach bittet alle Erziehungsberechtigten, die ausgeteilten Formulare zur Reiserückkehr auszufüllen und der Schule, beziehungsweise der Kindertagesstätte zum Start ins neue Schul-Kita-Jahr zu übermitteln.

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