Lörrach Stadt erhält mehr Geld vom Land

Die Oberbadische
„Mit dem Kauf des Werkgeländes besitzt die Stadt Lörrach ein sehr attraktives Entwicklungsgebiet“, sagt Oberbürgermeister Jörg Lutz. Foto: Kristoff Meller

Wirtschaft: Förderung für das Entwicklungsgebiet „Areal Lauffenmühle“ um zwei Millionen Euro erhöht.

Lörrach - Die Stadt Lörrach hatte im Februar die Flächen des ehemaligen Werksgeländes des Textilbetriebs Lauffenmühle erworben. Ermöglicht wurde dieser Kauf dank der finanziellen Unterstützung der Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg. Diese Förderung wurde aktuell noch einmal um zwei Millionen Euro auf insgesamt fünf Millionen Euro erhöht.

„Mit dem Kauf des Werkgeländes besitzt die Stadt Lörrach ein sehr attraktives Entwicklungsgebiet“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Wir freuen uns über die Erhöhung der Fördersumme durch das Wirtschaftsministerium im Land Baden-Württemberg. Das ist eine positive Nachricht für Lörrach in diesen außergewöhnlichen Zeiten.“

Das Wirtschaftsministerium hat den Förderantrag zur Sanierung des Gebietes Lauffenmühle in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen und damit zum Ausdruck gebracht, dass es die Stadt Lörrach bei ihrem sowohl inhaltlich als auch finanziell anspruchsvollen Vorhaben in den nächsten Jahren begleitet. „Über die hochprofessionelle Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium sind wir sehr dankbar“, ergänzt Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic in einer Mitteilung.

Rund neun Hektar große Kernfläche

Das ehemalige Werksgelände ist eine rund neun Hektar große Kernfläche in dem etwa 18 Hektar großen Gebiet im Norden der Stadt, das im Rahmen eines Sanierungsverfahrens entwickelt werden soll. Dieses Verfahren hat zum Ziel, einen zukunftsorientierten Wirtschaftsstandort zu schaffen, das Gebiet wieder in das Stadtgefüge zu integrieren und dabei städtebaulich und freiräumlich aufzuwerten, sowie die Standortfrage möglicher städtischer Einrichtungen zu klären.

Mit dem Kauf des ehemaligen Werksareals ist die Stadt Lörrach ein großer Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet und ermöglicht dadurch, die Entwicklung der Flächen an den Sanierungszielen auszurichten. Es ist aber noch ein langjähriger Prozess notwendig, bis erste Teilflächen an neue Akteure weitergegeben werden können. Zunächst müssen in der Grundlagenermittlung die Rahmenbedingungen abgesteckt werden, innerhalb der ein Gesamtkonzept für das rund 18 Hektar große Sanierungsgebiet entwickelt werden kann. Dazu zählt neben technischen und umweltrelevanten Rahmenbedingungen etwa auch die Klärung, ob und wenn ja, wie viel Fläche für einen potenziellen städtischen Kombistandort einzuplanen ist.

Eine Zwischennutzung der Flächen und Gebäudebestände bis zum endgültigen Baustart ist daher grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sind auch für Zwischennutzungen unter anderem bauordnungsrechtliche Verfahren und entsprechende bauliche Ertüchtigungen notwendig. Daher muss im ersten Schritt geklärt werden, welcher Sanierungsaufwand zur Ermöglichung von Zwischennutzungen notwendig ist und ob dieser vor dem Hintergrund einer möglichen späteren Neuordnung der Flächen vertretbar ist.

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