Für die Haushaltsplanung 2024 unterzieht die Stadtverwaltung sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmeseite einer kritischen Betrachtung.
Die Kommune erachtet eine Erhöhung der Grundsteuer B als sinnvoll und wichtig.
Für die Haushaltsplanung 2024 unterzieht die Stadtverwaltung sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmeseite einer kritischen Betrachtung.
„Das Ziel ist es, einen genehmigungsfähigen Haushalt 2024 aufzustellen“, schreibt die Kommune in einer Medienmitteilung.
„Wir befinden uns in einer zunehmend sehr angespannten Haushaltssituation,“ erläutert Oberbürgermeister Jörg Lutz. Der Entwurf des Ergebnishaushalts 2024 schließe mit einem Fehlbetrag in Höhe von über neun Millionen Euro ab. Und: Auch die nächsten Jahre bleiben herausfordernd. So erfordere die Finanzierung der wichtigen Investitionen nach jetzigem Stand der Dinge rund zehn Millionen Euro Kreditaufnahme in den Jahren 2025 bis 2027.
Die Gründe für die finanziellen Defizite seien vielfältig. Ein wesentlicher Aspekt sei die geplante Anhebung der Kreisumlage um 3,5 Prozentpunkte, was für den kommunalen Haushalt im Jahr 2024 einen Anstieg um 4,3 Millionen Euro auf insgesamt 32,55 Millionen Euro bedeute.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat vor, den Grundsteuerhebesatz der Grundsteuer B zum 1. Januar 2024 um 50 Punkte 450 auf 500 Punkte anzuheben. Für den städtischen Haushalt bedeute diese Maßnahme Mehreinnahmen von rund 1,1 Millionen Euro, heißt es in der Mitteilung an die Medien.
Der Hauptausschuss der Stadt Lörrach berät über den Haushaltsplan 2024 am Donnerstag, 7. Dezember, in einer ganztägiger Sitzung.