Lörrach Täter ist schuldunfähig

Gottfried Driesch
Drei Tage dauerte die Verhandlung vor dem Landgericht in Freiburg. Foto: Gottfried Driesch

Gericht: 38-Jähriger, der Nachbarin mit elf Messerstichen getötet haben soll, kommt in Psychiatrie.

Lörrach/Freiburg - Schuldunfähig! Im Verfahren gegen einen 38 Jahre alten Mann aus Lörrach gelangte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg unter Vorsitz von Richterin Eva Kleine-Cosack am Mittwoch zu diesem Urteil. Dem Mann wurde vorgeworfen, am 8. Dezember des vergangenen Jahres seine Nachbarin in der Nordstadt von Lörrach mit elf Messerstichen getötet zu haben.

Schwere chronisch schizophrene paranoide Störung

Drei Tage dauerte die Verhandlung vor dem Landgericht in Freiburg (wir berichteten). Mit der dauerhaften Unterbringung in die forensische Psychiatrie bestätigte das Gericht die Vermutung, die bereits kurz nach der Tat aufgekommen war. Wie der psychiatrische Gutachter während der Verhandlung ausgeführt hatte, leidet der Beschuldigte unter einer schweren chronisch schizophrenen paranoiden Störung. Bereits als Jugendlicher hätten sich die ersten Anzeichen dafür ergeben.

So hätte der Beschuldigte angegeben, dass ihn schon sein Vater habe vergiften wollen. Ein Arzt habe ihn mit Hautkrebs infiziert und später einen Chip in seinen Rücken implantiert. Der 38-jährige sei fest von diesen Taten überzeugt. Ferner fühlte er sich ständig verfolgt. Die Tat war vor den Augen der beiden Kinder der Getöteten erfolgt. Beide litten noch unter den Eindrücken der Tat.

Der Angeklagte hat an den eigentlichen Tatablauf keine Erinnerung. Erst danach sei ihm bewusst geworden, was er da gerade getan habe. Dies geht aus einer Anwaltserklärung hervor, die der Verteidiger für seinen Mandanten abgegeben hatte.

Enger Freund von Tat überrascht

Ein enger Freund des Beschuldigten berichtete als Zeuge, dass er seinen Freund immer als friedfertigen Menschen erlebt habe. Um so mehr sei er von der Tat überrascht. Auch mit der Getöteten habe der 38-jährige nie Streit gehabt.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass von dem Beschuldigten auch weiterhin eine Gefahr ausginge und mit erheblichen Straftaten zu rechnen sei. Nach der Beweisaufnahme kam die Kammer zu dem Schluss, dass der Beschuldigte wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sei. Sie ordnete darum die dauerhafte Unterbringung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik an.

Diese Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt. Eine Freilassung ist nur denkbar, wenn psychiatrische Gutachter feststellen, dass von der untergebrachten Person keinerlei Gefahr mehr für sich und andere Menschen ausgeht.

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