Der Angeklagte hat an den eigentlichen Tatablauf keine Erinnerung. Erst danach sei ihm bewusst geworden, was er da gerade getan habe. Dies geht aus einer Anwaltserklärung hervor, die der Verteidiger für seinen Mandanten abgegeben hatte.
Enger Freund von Tat überrascht
Ein enger Freund des Beschuldigten berichtete als Zeuge, dass er seinen Freund immer als friedfertigen Menschen erlebt habe. Um so mehr sei er von der Tat überrascht. Auch mit der Getöteten habe der 38-jährige nie Streit gehabt.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass von dem Beschuldigten auch weiterhin eine Gefahr ausginge und mit erheblichen Straftaten zu rechnen sei. Nach der Beweisaufnahme kam die Kammer zu dem Schluss, dass der Beschuldigte wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sei. Sie ordnete darum die dauerhafte Unterbringung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik an.
Diese Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt. Eine Freilassung ist nur denkbar, wenn psychiatrische Gutachter feststellen, dass von der untergebrachten Person keinerlei Gefahr mehr für sich und andere Menschen ausgeht.