Lörrach Tüllinger Bürgergruppe kritisiert Michael Lindemer

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Blick über den Tüllinger Foto: Kristoff Meller

Eine Gruppe Tüllinger äußert sich kritisch über Michael Lindemers Stellung- nahme zu seinem Bauprojekt und dessen Darstellung des Landratsamts.

Die Gruppe teilt zunächst in undifferenzierter Weise gegen die lokalen Tageszeitungen aus. Sie wirft zwei unterschiedliche Berichterstattungen – womöglich der Einfachheit halber – in einen Topf und unterlässt es, bei den von ihr erwähnten Artikeln den zweiten Text unserer Zeitung auch nur zu erwähnen. In diesem wurde dem Landratsamt ausführlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Zu Straussi und Bauprojekt

Unsere Zeitung veröffentlicht das Schreiben der Tüllinger Gruppe –Hubert Bernnat, Karlheinz Ruser, Peter Flecken, Werner Räuber, Sonja Hütter, Jürgen Püls, Sigrid und Wolfgang Lohmüller – in Auszügen. Lindemer suggeriere mit Blick auf das Landratsamt, dass eine „bürger- und praxisfeindliche, sich widersprechende Bürokratie“ die Existenz seiner Straussi gefährde. Indes werde das Landratsamt ungerechtfertigt an den Pranger gestellt.

Die Lindemer-Straussi habe zu Recht ihren Platz im gastronomischen Angebot Tüllingens. Die von Lindemer in den sozialen Netzwerken gepostete Aussage, dass die Straussi-Saison 2023 wohl die letzte sei, da ihm die nachhaltige Existenz durch „fragwürdige, nicht nachvollziehbare Entscheidungen des Landratsamts“ verweigert werde, hält die Gruppe für „substanzlos“. Sie diene vermutlich dazu, über die Öffentlichkeit Druck auf zuständige Behörden auszuüben.

Kritisch sehen die Bürger insbesondere auch Lindemers Kopplung seiner Aussagen über die Zukunft der Straussi mit dem Bauvorhaben im Außenbereich von Tüllingen. Dass hier das Landratsamt äußerst sensibel reagiere, „halten wir für gerechtfertigt, da es hier um Belange des Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutzes geht.“ Auch, dass hier bei den ersten Bauvoranfragen eine Betriebsleiterwohnung und ein gastronomischer Bereich angedacht waren, sei nicht genehmigungsfähig. Ein reines Wirtschaftsgebäude in angemessener Größe sei dagegen denkbar, heißt es.

Zu den Flächen

Es gehe hier zudem um den Kauf und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. „Wer nur Flächen kauft, um ein Gebäude im Außenbereich erstellen zu können, handelt nicht im Sinne einer nachhaltigen Nutzung. Diese soll von denen betrieben werden können, die ein Konzept für ihre Flächen haben, die sie entweder zum Anbau nutzen oder für deren Offenhaltung sie sorgen. Das sehen wir bei Herrn Lindemer nicht“, so die Stellungnahme

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