Vereine und Schlüsselgrundstücke
Die Vergabe von Erbbaurechten soll aber für Vereine und Schlüsselgrundstücke in Betracht gezogen werden. Als Schlüsselgrundstücke werden Grundstücke subsumiert, welche aus städtebaulicher und -planerischer Sicht von großer Bedeutung sind, so die Verwaltung. „Dadurch sollen die Nutzung der Gebäude sowie eine langfristige Einflussnahme der Stadt gesichert sein und werden“, führt Welz weiter aus. Beispiele für Schlüsselgrundstücke seien das aktuelle Klinikgelände, das Karstadtparkhaus oder das Riesgässchen. Insbesondere soll bei den Schlüsselgrundstücken die Vergabe im Erbbaurecht erfolgen, sofern insbesondere keine finanziellen Aspekte dagegensprechen.
Das Vereinsgelände
Das Erbbaurecht soll aber den Vereinen grundsätzlich eine langfristige Nutzung des Vereinsgeländes ermöglichen. Die Eigentumsverhältnisse verschaffen laut Verwaltung zudem die Möglichkeit, dass der jeweilige Verein zum Beispiel seine Vereinsgaststätte nach seinen individuellen Bedürfnissen gestalten kann. Die Möglichkeit der Beleihung bestehe ebenfalls für die Vereine, da Kreditinstitute oftmals für die Finanzierungen und Investitionen eine Gegenleistung beziehungsweise Sicherheit verlangen. Des Weiteren werden Sportanlagen auch oftmals städtisch gefördert, sodass auch die Pflege sowie die ordentliche Bewirtschaftung sichergestellt werden können. Welz: „Daher empfiehlt es sich, auch weiterhin Vereinsgelände im Erbbaurecht zu erhalten und zu vergeben. Hierfür soll aber auch weiterhin eine Einzelfallprüfung erfolgen.“