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Lörrach Verwaltung gegen Vergabe von städtischen Grundstücken im Erbbaurecht

Marco Fraune
An den Vergabekriterien für städtische Grundstücke soll laut Stadtverwaltung-Empfehlung nichts geändert werden – es soll wie beim Baugebiet „Belist“bleiben. Foto: Meller

Städtische Grundstücke sollen wie bisher veräußert werden.

Gegen eine generelle und grundsätzliche Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht spricht sich die Lörracher Stadtverwaltung aus. Die Grünen und die SPD hatten diese beauftragt, die Vergabeleitlinien der Stadt Lörrach unter Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Gesichtspunkten zu prüfen. Die Beratung erfolgt am Donnerstag im Ausschuss für Umwelt und Technik, die Abstimmung am 23. März im Gemeinderat.

Nicht genügend eigene Flächen

Die Verwaltung hält in ihrer Beschlussvorlage fest, dass das Erbbaurecht grundsätzlich zwar ein Instrument sei, um auf den Wohnungsmarkt Einfluss zu nehmen. Doch die Stadt verfüge nicht über genügend eigene Flächen, sodass der Einfluss als gering eingeschätzt wird. Eine andere Begründung liege darin, dass die Stadt Lörrach mit durchschnittlich vier Prozent an der Anzahl der gesamten Kaufverträge in der Stadt beteiligt sei.

„Durch die Schaffung von Erbbaurechten wird grundsätzlich kein sozialer Wohnraum geschaffen, sondern erst unter Berücksichtigung diverser Modelle, den ökonomischen Rahmenbedingungen und insbesondere durch die Ausgestaltung der Verträge“, schildert Fachbereichsleiter Thomas Welz.

Weniger Erlöse für die Stadtkasse

Hinzu kommt, dass dann weniger Geld in den Stadtsäckel fließt. Doch diese Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen seien elementar für den städtischen Haushalt und Zukunftsinvestitionen. Der Mietwohnungsbau werde für Investoren zudem deutlich unattraktiver und eine Vermarktung der Grundstücke erschwert. Welz: „Ebenfalls sehen wir die Schaffung von Erbbaurechten nicht als sozialpolitisches Instrument, da das Grundstück je nach Vertragsausgestaltung mehrfach abgezahlt wird und durch Wertsicherungsklauseln der Zins bei längerer Laufzeit sich auch deutlich erhöht.“

Zu wenig Personal

Hinzu kommt ein verwaltungsinternes Problem. Mit dem aktuellen Personalstamm hält der Fachbereichsleiter die grundsätzliche Einführung von Erbbaurechten für „nicht realisierbar“. Beim Blick voraus erläutert die Verwaltung, dass für die Grundstücksvergabe des Weiteren in separaten Beschlussvorlagen zudem die „Allgemeinen Bedingungen für die Abgabe von Baugrundstücken“ sowie die „sozialen und ökologischen Kriterien“ festgelegt werden.

Vereine und Schlüsselgrundstücke

Die Vergabe von Erbbaurechten soll aber für Vereine und Schlüsselgrundstücke in Betracht gezogen werden. Als Schlüsselgrundstücke werden Grundstücke subsumiert, welche aus städtebaulicher und -planerischer Sicht von großer Bedeutung sind, so die Verwaltung. „Dadurch sollen die Nutzung der Gebäude sowie eine langfristige Einflussnahme der Stadt gesichert sein und werden“, führt Welz weiter aus. Beispiele für Schlüsselgrundstücke seien das aktuelle Klinikgelände, das Karstadtparkhaus oder das Riesgässchen. Insbesondere soll bei den Schlüsselgrundstücken die Vergabe im Erbbaurecht erfolgen, sofern insbesondere keine finanziellen Aspekte dagegensprechen.

Das Vereinsgelände

Das Erbbaurecht soll aber den Vereinen grundsätzlich eine langfristige Nutzung des Vereinsgeländes ermöglichen. Die Eigentumsverhältnisse verschaffen laut Verwaltung zudem die Möglichkeit, dass der jeweilige Verein zum Beispiel seine Vereinsgaststätte nach seinen individuellen Bedürfnissen gestalten kann. Die Möglichkeit der Beleihung bestehe ebenfalls für die Vereine, da Kreditinstitute oftmals für die Finanzierungen und Investitionen eine Gegenleistung beziehungsweise Sicherheit verlangen. Des Weiteren werden Sportanlagen auch oftmals städtisch gefördert, sodass auch die Pflege sowie die ordentliche Bewirtschaftung sichergestellt werden können. Welz: „Daher empfiehlt es sich, auch weiterhin Vereinsgelände im Erbbaurecht zu erhalten und zu vergeben. Hierfür soll aber auch weiterhin eine Einzelfallprüfung erfolgen.“

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