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Lörrach Virus setzt Schulen und Kitas zu

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Corona bleibt im Lörracher Rathaus ein dominierendes Thema Foto: Kristoff Meller

Pandemie: Jörg Lutz informiert über Corona-Stand der Dinge in der Verwaltung

Lörrach (bk). Oberbürgermeister Jörg Lutz hat den Gemeinderat am Donnerstag kurz über den aktuellen Umgang einiger städtischer Fachbereiche und der Feuerwehr mit Corona informiert.

Zentrale Dienste

Für alle Teilnehmer und Besucher von Gremiensitzungen gilt weiter die 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Dies trifft auch auf den Besuch städtischer Einrichtungen zu – eine Terminvereinbarung ist verpflichtend.

Bürgerdienste

Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen,  Messen sind untersagt.

Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2Gplus- Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3000 Personen. Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.

Seit Ende November werden Impfaktionen im Rathaus angeboten, allerdings mit sinkender Nachfrage. Die nächste offene Impfaktion findet am Samstag, 12. Februar, von 9.30 bis 13.30 Uhr statt, teilt die Stadt mit.

Jugend, Schulen, Sport

 Schule Mit der neuen Corona-Verordnung „Schule“ wurde zum 10. Januar die Testpflicht erweitert. In der Folge wurde eine Zunahme der Infektionsfälle festgestellt, die Schulleiter reagieren entsprechend auf die jeweilige Situation in den Klassen mit Kohortenunterricht oder gegebenenfalls vorübergehend mit Homeschooling.   Kitas Unterdessen wurde ein „rasanter Anstieg“ positiver Corona-Fälle in Kitas registriert. Personalknappheit führte zu Gruppenschließungen, der Reduzierung von Öffnungszeiten sowie weniger Neuaufnahmen und kleineren Gruppenstärken – was wiederum Reklamationen und Rückforderungen von Eltern nach sich zog, so die Verwaltung.

Feuerwehr

Seit Dezember 2021 gibt es für die Feuerwehr keine neuen Hilfestellungen aus dem Innenministerium Baden-Württemberg zum Umgang mit der aktuellen Lage, das heißt: „Mittlerweile sind die Feuerwehren auf sich allein gestellt“, erläutert die Stadt. Die Feuerwehrkommandanten im Landkreis befinden sich im engen Austausch.

Entsprechend einer Selbstauskunft in den Abteilungen sind mehr als 90 Prozent der Feuerwehrangehörigen immunisiert, Booster-Impfungen werden derzeit organisiert.

Seit dem 15. November 2021 gilt die 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht bei allen Zusammenkünften der Wehr. Feuerwehrangehörige, die die Voraussetzungen der 2G-Regelung nicht erfüllen, sind von ihren Dienstpflichten aus dem Feuerwehrgesetz Baden Württemberg vorerst befreit.

Der Aufwand, um Übungs- und Einsatzdienst für alle Feuerwehrangehörigen sicher zu stellen, ist enorm.

Hallenbad und Sauna

Für das Hallenbad und die Sauna gelten in der Alarmstufe II die 2G-plus-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht. In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen.

Es gelten folgende Ausnahmen für den Zutritt:

- Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regel ausgenommen.

Folgende Personengruppen ohne Booster-Impfung werden „Geboosterten“ gleichgestellt:

- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind.

- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt.

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