Lörrach Klimaschutz: Vom Überlegen ins Machen

Guido Neidinger

Klimabeirat will das Bewusstsein für den persönlichen CO2-Fußabdruck stärken

Lörrach -  Noch ist viel unklar. Dennoch kommt die Stadt Lörrach auf ihrem Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 voran. Das zeigte auch die aktuelle Online-Sitzung des Klimabeirats.

„Wir kommen langsam aus dem Überlegen ins Machen“, freute sich Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic darüber, dass der Klimabeirat sich nicht nur als ein Lieferant interessanter Klima-Ideen versteht, sondern konkrete Maßnahmen umsetzen will.

Das größte Projekt ist hier der sogenannte „CO 2-Fußabdruck“, den jeder Mensch hinterlässt. Dieser Fußabdruck ist umso größer, je klimabelastender das individuelle Verhalten ist. Diese Thematik will Lutz Knakrügge, der auch Mitglied des runden Tisches Klima ist, „in die Stadtgesellschaft tragen“. Mit anderen Worten: Bei möglichst allen Bürgern soll das Bewusstsein für klimagerechtes Handeln entwickelt und gefördert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben einer Werbekampagne soll eine CO 2-App dabei eine tragende Rolle spielen – welche, das steht noch nicht fest.

Aus dem Kreis der Mitglieder des Klimabeirates kam der Wunsch, eine App zu wählen, die nicht nur für Erwachsene nutzbar ist, sondern auch den Interessen von Kindern und Jugendlichen entspricht. Neuhöfer-Avdic betonte, dies gerne in die Überlegungen einzubeziehen. Sie dämpfte aber auch zu hohe Erwartungen: „Wir werden nicht alle Wünsche erfüllen können.“ Die Bewerbung des Projekts soll schon im Mai starten.

Ein zentraler Bestandteil der Sitzung des Klimabeirats waren die Klima-Vorgaben der Stadt beim Verkauf städtischer Grundstücke. Von vornherein will die Stadt Käufer dazu verpflichten, möglichst klimaschonend zu bauen. Dazu werden die bisherigen Energiestandards durch den neuen Energiestandard „Lörracher Klima-Effizienzhaus“ ersetzt. Dieser wird sieben Punkte umfassen. So soll zum Beispiel der Anschluss an ein Wärmenetz, sofern dieses in Gebäudenähe vorhanden ist, verpflichtend sein. Außerdem darf ein verbesserter Dämmstandard nicht auf den vorgeschriebenen Anteil erneuerbarer Energien angerechnet werden. Sofern möglich, ist eine Solarstromanlage verpflichtend.

Auch für städtische Gebäude gelten in einer Art Selbstverpflichtung die entsprechenden Energiestandards. Für diese Gebäude gilt ebenso die Anschlusspflicht an ein Wärmenetz, wenn dieses in Gebäudenähe vorhanden ist und die Wärmeerzeugung zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt.

Die Aktualisierung der Energiestandards wird unter anderem mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom August 2020 begründet. Dieses Gesetz dient der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Außerdem gingen die bisherigen Energiestandards beim Verkauf städtischer Grundstücke auf das Jahr 2010 zurück. Sie waren damit veraltet und teilweise unübersichtlich.

Der Klimabeirat kann die Umsetzung der neuen Klima-Vorgaben nur empfehlen. Letztlich entscheiden wird der Gemeinderat darüber. Trotzdem wurden im Beirat Stimmen laut, die vor allem einen zu großen Einfluss des Runden Tischs Klima auf die Energiepolitik der Stadt befürchten. Ein Thema, das aber nicht näher diskutiert wurde.

Nicht verabschiedet wurde die zunächst auf der Tagesordnung stehende Geschäftsordnung des Klimabeirates. Dies soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading