Lörrach Vorsichtige Lockerung der Corona-Verordnung

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Ab nächster Woche dürfen die meisten Geschäfte in Lörrach wieder öffnen. Das aber bedeutet "nicht Bummeln, Shoppen und Flanieren", mahnt Oberbürgermeister Jörg Lutz. Foto: Kristoff Meller

Corona-Pandemie: Stadtverwaltung informiert über Änderungen. Gültigkeit ab Montag.

Lörrach - Mit der Änderung der Corona-Verordnung hat die Landesregierung vorsichtige Lockerungen im Bereich von Wirtschaft und Schulen beschlossen. Die geänderte Verordnung regelt unter anderem die Frage, welche Einrichtungen und Geschäfte geöffnet werden können beziehungsweise geschlossen bleiben müssen. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 20. April.

Die neue Verordnung vom 17. April umfasst insbesondere die nachfolgenden Regelungen: Ab dem 20. April dürfen kleinere und mittlere Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen wieder öffnen. Zudem können Autohäuser und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen unabhängig von ihrer Größe wieder geöffnet werden. Auch Bibliotheken und Archive können unter Auflagen wieder geöffnet werden.

Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen. Die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bei Gaststätten wird um Eisdielen und Cafés erweitert. Ab dem 4. Mai werden erst einmal nur diejenigen Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen wieder in die Schule gehen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie die Abschlussklassen der beruflichen Schulen.

Zu weiteren Schritten der Öffnung wird das Kultusministerium des Landes ein Konzept erarbeiten, ebenso zu den notwendigen Hygienevorgaben. Die Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben weiter geschlossen. Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und an den weiterführenden Schulen wird weiter aufrechterhalten und ausgeweitet. Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Landes bleibt bis zum 3. Mai ausgesetzt, wird aber ab dem 20. April digital wiederaufgenommen.

In Baden-Württemberg bleiben Veranstaltungen zunächst bis zum 3. Mai 2020 grundsätzlich untersagt. Großveranstaltungen sollen nach Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 nicht möglich sein. Die Details hierzu müssen noch festgelegt werden.

Das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen bleiben aufrechterhalten, einschließlich des Verzichts auf private Reisen und Verwandtenbesuche. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dringend empfohlen, in der Öffentlichkeit, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf, sogenannte (nicht-medizinische) Alltagsmasken zu nutzen.

Weitere Details zur neuen Landesverordnung sind auch auf der städtischen Homepage unter www.loerrach.de/coronavirus-aktuell enthalten.
Die Landesverordnung ist hier abrufbar https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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