Die neue Verordnung vom 17. April umfasst insbesondere die nachfolgenden Regelungen: Ab dem 20. April dürfen kleinere und mittlere Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen wieder öffnen. Zudem können Autohäuser und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen unabhängig von ihrer Größe wieder geöffnet werden. Auch Bibliotheken und Archive können unter Auflagen wieder geöffnet werden.
Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen. Die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bei Gaststätten wird um Eisdielen und Cafés erweitert. Ab dem 4. Mai werden erst einmal nur diejenigen Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen wieder in die Schule gehen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie die Abschlussklassen der beruflichen Schulen.