Wehrleute sollen für ihren Dienst etwas besser entschädigt werden
LörrachWehrleute sollen für ihren Dienst etwas besser entschädigt werden
Marco Fraune 12.03.2024 - 12:06 Uhr
Die „Freiwillige Feuerwehr Lörrach“ soll zur „Feuerwehr Lörrach“ werden. Die vorgeschlagene Änderung der Bezeichnung hat Gründe.
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Insgesamt 13 hauptamtliche Feuerwehrleute gibt es bei der „Freiwilligen Feuerwehr Lörrach“ schon jetzt – und die Tendenz steigt. Weil sich diese laut Kommandant Michael Ortlieb organisatorisch nicht sinnvoll in der derzeitigen Struktur der Wehr eingliedern lassen, soll die „Abteilung Hauptamt“ in der Feuerwehr Lörrach geschaffen werden.
In diesem Zuge schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat eine Neufassung der Feuerwehrsatzung vor, die eine Bezeichnungsänderung in „Feuerwehr Lörrach“ enthält – was auch schon in mehreren Wehren im Land erfolgreich so umgesetzt worden sei, so Ortlieb. Der Hauptausschuss berät die Beschlussempfehlung am Donnerstag, 14. März.
Drei Kommandanten
Die Besetzung innerhalb des Kommandos soll gleichzeitig neu geregelt werden. Neben dem hauptamtlichen Kommandanten wird es der noch zu beschließenden neuen Satzung zufolge einen ersten stellvertretenden Kommandanten im Ehrenamt und einen zweiten stellvertretenden Kommandanten im Hauptamt geben.
Angepasste Entschädigung
Doch nicht nur die Feuerwehrsatzung wird laut Vorlage neu gefasst, sondern auch die Entschädigungssatzung. Ortlieb: „Die stetig steigenden Anforderungen an eine Feuerwehr erfordern eine Anpassung der Entschädigung von den eingesetzten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen für ihren Aufwand zum Schutze des Gemeinwohls der Bürger der Stadt Lörrach.“
Demnach werden die Stundensätze zur Entschädigung der ehrenamtlich geleisteten Zeit im Feuerwehrdienst vereinheitlicht und die Entschädigungszahlung im Falle einer besonderen Einsatzlage wie ein Unwetter geregelt. Auch werden die Sätze für Funktionsträger im Ehrenamt angepasst, heißt es in der Vorlage weiter – die Sätze reichen von 25 bis zu 150 Euro pro Monat extra. Mit der Satzungsanpassung sind zudem Freiwilligkeitsleitungen in Form von Sachleistungen wie Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen oder Freibadeintritte möglich.
Acht statt sechs Euro
Zu den finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt gibt es in der Beschlussvorlage keine Angaben. Die Entschädigung für die ehrenamtlich tätigen Wehrleute betrug bisher sechs Euro, bei Einsätzen von mehr als drei Stunden Dauer verdoppelte sich der Satz auf zwölf Euro. Bei kostenpflichtigen Einsätzen erhielt der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige eine Entschädigung von zwölf Euro pro Stunde. Neu heißt es, dass die ehrenamtlich tätigen Wehrleute auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz erhalten, der für jede volle Stunde acht Euro beträgt. Bei Unwetterlagen und besonderen Einsatzlagen könne auch pauschal 50 Euro je Einsatzkraft für den „Gesamteinsatz“ angesetzt werden.