Lörrach Wie sicher ist die Fasnacht?

Die Oberbadische
Derzeit wird über das Sicherheitskonzept für die Lörracher Straßenfasnacht diskutiert Foto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Prävention: Maßnahmen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum diskutiert

Die Stadt hat die Sicherheitsmaßnahmen für die Lörracher Straßenfasnacht im Februar 2018 noch einmal mit dem baden-württembergischen Innenministerium und dem Polizeipräsidium Freiburg abgestimmt.

Lörrach. Auslöser hierfür waren die vorgeschlagenen erweiterten Sicherheitsmaßnahmen der Lörracher Narrengilde. Von Fachbehörden und Experten wird keine neue Gefährdungslage gesehen, die aktuell besondere Sicherheitsmaßnahmen begründet, so die gestrige Mitteilung der Stadt.

Bei jeder größeren Veranstaltung in Lörrach ist ein Sicherheitskonzept des Veranstalters erforderlich, zudem findet eine Begehung der städtischen Behörden mit Polizei, Feuerwehr, THW, DRK, etc. gemeinsam mit dem Veranstalter statt. Für die Lörracher Straßenfasnacht werden zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen wie Fluchtwege neben den Bühnen, Überwachung durch Ordner, Verbot von Glasflaschen und -gläsern an den Ständen, Brandschutzmaßnahmen, Schließung der Polleranlage, verstärkte Polizeipräsenz sowie der Einsatz eines professionellen Security-Unternehmens bereits umgesetzt.

Die Narrengilde hat für die Lörracher Straßenfasnacht darüber hinaus noch weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Darunter sind unter anderem die Sperrung der Umzugs- und Aufstellungsflächen, die Einrichtung von Sicherheits-Checkpoints an den Zugängen zur Innenstadt und Taschenkontrollen durch ein Security-Unternehmen zu nennen.

Die Stadtverwaltung hat die vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Polizeirevier Lörrach, dem baden-württembergischen Innenministerium und dem Polizeipräsidium Freiburg abgestimmt. Auch wurde bei Nachbarkommunen und dem Verband Oberrheinischer Narrenzünfte das Vorgehen bei anderen Fasnachtsveranstaltungen abgefragt. Diese sehen ebenfalls keinen Grund für deutlich schärfere Sicherheitsmaßnahmen. Laut Innenministerium sind verpflichtende Taschenkontrollen durch private Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum nicht zulässig, da kein Hausrecht besteht. Diese dürfen nur durch die Polizei bei konkretem Verdacht vorgenommen werden. Nach Aussage des Polizeipräsidiums besteht für Absperrungen des Straßenraums über die verkehrsrechtlichen Maßnahmen hinaus mit Personenkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum keine rechtliche Grundlage. Hierfür wäre eine Entwidmung der Veranstaltungsfläche notwendig, was aber aufgrund der Anliegerrechte für eine Fasnachtsveranstaltung nicht umsetzbar sei.

„Die Fasnacht in Lörrach ist eine Brauchtumsveranstaltung für die Gesamtbevölkerung mit uneingeschränktem Zugang“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Diesen Charakter wollen wir erhalten und uns nicht von Terroristen in unseren Freiheitsrechten und Traditionen einschränken lassen.“

Für die Lörracher Straßenfasnacht ist ein verstärkter Einsatz von Security vorgesehen. Zudem werden in der begleitenden gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit von Stadt und Narrengilde die Sicherheitsmaßnahmen erläutert und die Bevölkerung um Mitwirkung gebeten, so die Stadt.

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