Lörrach-Hauingen (pad). Mit Blick auf das Zentralklinikum beschäftigen derzeit zwei Verfahren die politischen Gremien. Das vorgesehene Gelände auf Brombacher Gemarkung muss im Flächennutzungsplan des Oberzentrums Lörrach-Weil am Rhein als Sondergebiet „Klinikareal“ ausgewiesen werden (wir berichteten). Eine weitere Planungsebene ist der Bebauungsplan mit konkreten Aussagen über die Dimensionen der Gebäude, deren Lage und andere Bestimmungen. Dabei werden Stellungnahmen gesammelt, geprüft und abgewogen.