Lörrach Ziel: „Vollständige Sanierung“

ov/bk
Das Hotel Stadt Lörrach Foto: Kristoff Meller

Hotel: Insolvenzeröffnungsverfahren in Eigenverwaltung

Lörrach - Beim Amtsgericht Hamburg ist über das Vermögen der Betreibergesellschaft des Hotels Stadt Lörrach – die HSL Betriebsgesellschaft mbH – die „vorläufige Eigenverwaltung“ angeordnet und ein Rechtsanwalt zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Dies teilt die Kanzlei „Ludwig, Wöhren, Schewtschenko“ (LWS) gestern mit. Sie ist die Verfahrensbevollmächtigte der HSL in diesem Insolvenzantragsverfahren.

Hanning Wöhren weist darauf hin, dass das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren „nur die HSL Betriebsgesellschaft mbH (vormals RIMC Lörrach Hotelbetriebsgesellschaft mbH) und nicht die Muttergesellschaft RIMC International Hotel & Resort GmbH oder andere Gesellschaften der RIMC Gruppe betrifft.“

Der Geschäftsbetrieb der HSL werde derzeit vollumfänglich aufrechterhalten. Ziel des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung sei es, deren „vollständige Sanierung und Restrukturierung“.

Leistungen im vorläufigen Insolvenzverfahren, also ab dem 21. April 2021, könnten „im normalen Zahllauf“ erfüllt werden. Aus insolvenzrechtlichen Gründen sei es der HSL jedoch untersagt, sogenannte „Altverbindlichkeiten“ zu bezahlen – in diesem Sinne seien Leistungen gemeint, die vor dem 21. April für die HSL erbracht wurden. Leistungen, die ab dem 21. April erbracht wurden und bis zur Insolvenzeröffnung erbracht werden, „dürfen und werden selbstverständlich bezahlt“, so Wöhren.

Die Aussage ist unter anderem im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen der Hotelbetreiberin und dem Hauseigentümer, der Dr. K.H. Eberle Stiftung, interessant (wir berichteten ausführlich).

Denn: Im März verurteilte das Freiburger Landgericht die RIMC Lörrach zur Zahlung von rund 740 000 Euro an die Stiftung, die noch weitere Klagen wegen ausstehender Pacht laufen hat. Die Stiftung hat der Hotelbetreiberin zudem auch die fristlose Kündigung ausgesprochen und Räumungsklage eingereicht, wie Thomas Schwind, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, kürzlich bestätigte.

Angesichts der nun neuen Situation, mit einem möglichen Insolvenzverfahren, „können wir die vollstreckbaren Titel – wir haben 1,7 Millionen Euro titulierte Forderungen gegen die Betreiber – nicht vollstrecken lassen“, sagte Schwind. Denn ein Insolvenzgericht habe die Pflicht und die Möglichkeit, gegen den Schuldner eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen zu untersagen.

Das Tischtuch zwischen den Parteien sei zerschnitten, so Schwind. „Mietinteressenten für das Gebäude wären da“, betonte der Vorstandsvorsitzende.

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