Die Frau, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, wollte sich am Service-Schalter des Zolls in Weil am Rhein-Friedlingen die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für in Deutschland gekaufte Ware ausstellen lassen, um so die Möglichkeit einer Rückzahlung der Mehrwertsteuer durch den deutschen Händler wahrzunehmen, heißt es.
Die Prüfung durch die Zollbedienstete, ob die Frau im Abgleich mit ihrem Schweizer Aufenthaltsstatus die Voraussetzungen zum Erhalt des Stempelabdrucks auf ihren Ausfuhrkassenzetteln erfüllte, dauerte ihr offenbar zu lange. Sie beschimpfte die Zöllnerin deshalb äußerst vulgär und bezeichnete sie zudem als „Nazi“, so das Hauptzollamt. Dieses erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung gegen die Frau bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.