Steinke warb dafür, dass arme Menschen einen Pflichtverteidiger bekommen. In Deutschland stehe diesen Menschen nur bei schweren Delikten wie Mord ein Pflichtverteidiger zu. Steinke fragte zudem, ob eine „kaputtgesparte Justiz“ denn Personal und Zeit habe, um fair zu urteilen.
Demenzkranke Menschen gehörten nicht ins Gefängnis, pflichtete ihm Frank Müller im Rahmen der Diskussion bei. Das Gefängnis müsse ihre Haftfähigkeit prüfen. Ein Verteidiger präpariere einen Angeklagten oft so, dass er nicht bestraft werden könne, merkte Müller an, korrigierte sich aber sofort: Das Recht auf einen Pflichtverteidiger sei wichtig. Müller wünschte sich gut ausgestattete Gerichte, bei denen eine Künstliche Intelligenz alles Formale erledige und Zeit für die Menschen im Gerichtssaal eröffne.
Stickelberger kritisierte, Steinke schildere in seinem Buch lediglich problematische Einzelfälle. In Baden-Württembergs Gefängnissen säßen keine demenzkranken Menschen ein. In Berlin gebe es eben mehr Armut, so Steinke: Für sein Buch habe er sämtliche Strafrechtsstatistiken ausgewertet.