^ Lörracher Justiz: Bankberater bringt viele Senioren um ihr Erspartes - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörracher Justiz Bankberater bringt viele Senioren um ihr Erspartes

Gerhard Breuer
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Bank – Filiale Lörrach – soll Kunden um immense Summen betrogen haben. Foto: Anja Bertsch

Ein ehemaliger Berater der Deutschen Bank soll vermutlich über Jahre hinweg Kunden getäuscht und Gelder unberechtigt abgehoben haben.

Der zweite Teil des Strafverfahrens, das sich bis ins Frühjahr 2024 erstrecken wird, hat am Freitagmorgen vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Lörrach stattgefunden. Nun ging es vor allem um die Aussage des Ermittlungsbeamten, des Rechtspflegers Wunderle, der verschiedene Geschädigte vernommen hat. Das Verfahren geht auf einen Hinweis im Juni 2018 zurück. In der Zwischenzeit, so Wunderle, sind einige Betroffene nicht mehr am Leben; einige Ansprüche sind mittlerweile verjährt.

Betrug leicht gemacht?

Der ehemalige Bankberater zählte vor allem Senioren zu seinen Kunden, zu denen er ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte. In vielen Fällen richtete er ein Schließfach ein. Er ließ sich Auszahlungsanweisungen von den Kunden unterschreiben, bezog das Geld von der Kasse in der Bank und gab vor, es in Umschlägen im Bankschließfach zu deponieren. Dort waren die Beträge gar nicht oder nur teils aufzufinden.

Auf die Frage von Birgitta Stückrath, Vorsitzende Richterin im Verfahren, ob auch für diese Transaktionen das „Vier-Augen-Prinzip“ gegolten habe, erklärte der Ermittlungsbeamte, dies sei nach seinem Wissen im Anfang so gewesen, später nicht mehr. So stand die Frage im Raum, ob durch mangelnde Kontrolle seitens der Bank nicht „Bankbetrug erleichtert“ worden sei.

Uneingeschränkt vertraut

Viele Geschädigte sagten aus, sie hätten dem ehemaligen Berater uneingeschränkt vertraut. Er habe zum Ende der Treffen „dann noch etwas zum Unterschreiben“ gegeben, und sie hätten das ohne Prüfung oder Rückfragen unterschrieben. Das Gericht ging dann mit dem Ermittler einige Fälle durch, und es zeigte sich, dass der Angeklagte immer wieder dasselbe System der Täuschung angewendet hatte. Auch als Anfang der zwanziger Jahre Zweifel daran aufkamen, ob es mit Geschäften des Beraters seine Richtigkeit habe, äußerten die Geschädigten, die Bank habe sich „sehr offen und kooperativ“ gezeigt. In der Zwischenzeit waren nicht nur die Niederlassungen in Lörrach und Rheinfelden involviert, sondern auch die Zentrale in Frankfurt schaltete sich ein.

Neben Wertpapieren, deren Verkaufswert den tatsächlichen Wert bei weitem überstieg, verkaufte der ehemalige Berater Anlagen, die sich als Versicherungsverträge mit sehr langer Laufzeit herausstellten. So bot er mit Zinsen von sechs Prozent plus ein Prozent „von der Bank “ Lebensversicherungen als „spezielle Anlagen“ an, deren Laufzeit bis 2054 reichte.

2,7 Millionen Euro

Die Geschädigten waren überwiegend im Pensionsalter, konnten also die Fälligkeit gar nicht erleben. So wären auch Kinder oder Rechtsnachfolger bei Ablauf bereits Rentner gewesen. Die Ablösung dieser Verträge ist entweder unmöglich oder nur unter Zahlung eines erheblichen Aufgeldes zu bewerkstelligen. Die Gesamt-Schadenssumme beläuft sich auf 2,7 Millionen Euro.

Im Hinblick auf das Vermögen des Beschuldigten berichtete der Ermittler aus den Durchsuchungen der Wohnung. Der Angeklagte bewohnt ein Penthouse mit Einbauschränken und hochwertigem Mobiliar. Außerdem wurden Kunstgegenstände von erheblichem Wert gefunden. Der Angeklagte ließ seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der er die Taten eingestand und bedauerte.

Es wird erwartet, dass sich der strafrechtlichen Würdigung der Delikte ein Zivilprozess anschließen wird. Das Ende des Strafverfahrens terminierte Richterin Stückrath auf den 14. März 2024.

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