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Malsburg-Marzell „Frage mich, warum ich hier sitze“

Weiler Zeitung
Auch wenn der Gemeinderat sich derzeit im Bürgerhaus Edenbach trifft – hier im Rathaus von Malsburg-Marzell werden die Fäden gezogen.Foto: Alexandra Günzschel Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Beim Flächennutzungsplan von Malsburg-Marzell gibt es Kritik am Vorgehen der Verwaltung

Mit dem Flächennutzungsplan und verschiedenen Bauanträgen kamen in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Malsburg-Marzell Themen aufs Tapet, die für die Zukunft der Berggemeinde Weichen stellen. Zugleich aber gab es aus dem Gemeinderat deutliche Kritik am Vorgehen der Verwaltung.

Von Adrian Steineck

Malsburg-Marzell. Florian Leisinger von der Bauverwaltung der Gemeinde ging auf verschiedene Bauvorhaben ein.

„Seltenacker“

Das Größte betrifft den Bebauungsplan „Seltenacker“. Dort soll nach einem Entwurf vom November vergangenen Jahres ein allgemeines Wohngebiet mit zwölf Bauplätzen für Einzel- und Doppelhäuser entstehen. Nach den notwendigen Vorabsprachen mit der Naturschutzbehörde zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen wurden im März Bodenproben für ein Bodengutachten entnommen.

„Rippelen“

Noch kein formelles Beteiligungsverfahren wurde im Fall des Bebauungsplans „Rippelen“ durchgeführt. Der dortige Bebauungsplan sieht drei bis vier Bauplätze vor und soll mithilfe eines beschleunigten Verfahrens erstellt werden. Die Vermessung des Gebiets ist beauftragt. Der Entwurf werde demnächst erarbeitet, die landschaftsplanerischen Untersuchungen dauern bis September.

„Käsacker“

Bei der Ergänzung der Abrundungssatzung „Käsacker“, die ebenfalls in einem beschleunigten Verfahren erstellt werden soll, wurde noch kein formelles Beteiligungsverfahren durchgeführt. Ein Entwurf wird derzeit erarbeitet.

„Am Lütschenbächle“

Der Bebauungsplan für ein Wohngebäude im Außenbereich, der in Form eines regulären Vollverfahrens erstellt werden soll, war ebenfalls Thema. Auch hier wurde noch kein formelles Beteiligungsverfahren durchgeführt. Vermessen wurde das Gebiet. Ein Entwurf werde demnächst erarbeitet. Die landschaftsplanerischen Untersuchungen dauern voraussichtlich bis September.

Kritik am Vorgehen

Sowohl der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsburg-Marzell als auch die genannten Bebauungspläne sollen – sofern es die Corona-Bestimmungen bis dorthin erlauben – Thema eines Workshops mit den Gemeinderäten und Vertretern des zuständigen Planungsbüros sein. Hierzu wurde Kritik am Vorgehen der Verwaltung laut. Denn der Flächennutzungsplan für Malsburg-Marzell sieht nach bisherigem Stand 16 mögliche Bauflächen vor. Darunter seien aber auch Stellen im Dorf, an denen garantiert niemals gebaut werde, etwa weil sie zu steil am Hang lägen, wie es aus dem Gemeinderat hieß. Ortsansässige Unternehmer hingegen, welche schon seit längerer Zeit bauen wollten, fänden keine Berücksichtigung. Ebenfalls wurde moniert, dass die Gemeinderäte dazu aufgefordert wurden, sich Gedanken über mögliche Bauflächen zu machen und sich im Bekanntenkreis diesbezüglich umzuhören. „Wenn all das jetzt keinen Eingang in den Flächennutzungsplan findet, frage ich mich, warum ich hier sitze“, machte ein Gemeinderat seinem Unmut Luft.

Bürgermeister Mario Singer erklärte hierzu, dass es auch gegenüber dem Planungsbüro Verpflichtungen gebe. Der für den Sommer geplante Workshop solle dazu dienen, die verschiedenen Vorstellungen zur Deckung zu bringen.

Fragen der Gemeinderäte

In Bezug auf den sehr trockenen April fragte einer der Gemeinderäte, ob bei den Baugebieten „Seltenacker“ und „Rippelen“ die Trinkwasserversorgung mit dem Wasser aus Malsburg-Marzell, also ohne Hinzuziehung anderer Quellen, sichergestellt werden könne. Hierzu verwies Bürgermeister Mario Singer auf die generell angespannte Lage in einer wasserreichen Gemeinde wie Malsburg-Marzell. Allerdings lasse sich das bisherige Jahr nicht mit dem Hitze- und Trockensommmer 2018 vergleichen, sodass nach bisherigem Stand der Wasserbedarf für die entsprechenden Gebiete aus eigener Kraft gedeckt werden könne.

Hierzu regte einer der Gemeinderäte an, dass die Gemeinde es verbieten können sollte, dass private Schwimmbecken ab einer gewissen Größe gefüllt werden dürfen. „Gerade wenn diesen Sommer die Freibäder nicht öffnen dürfen, kann es hier leicht zu einem Engpass kommen“, hieß es. Erschwerend komme hinzu, dass das mit Chlor versetzte Wasser hinterher nicht zum Bewässern des Rasens genutzt werden könne.

Singer merkte hierzu an, dass es ein grundsätzliches Recht auf Wasser gebe und das Befüllen privater Schwimmbecken nicht grundsätzlich untersagt werden könne.

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