Ein Sachverständigengutachten, es wird dieser Tage in Auftrag gegeben, soll nun unter anderem klären, ob die beiden Aufsichtspersonen davon wussten, dass das Kind nicht schwimmen konnte. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehe die Vorhersehbarkeit beziehungsweise Vermeidbarkeit des Unglücks, erklärte Hornung.
Ob es zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung kommt, ist derzeit noch offen. Dabei dreht sich offenbar vieles um die Frage, ob die Aufsichtspflicht verletzt worden sein könnte. „Es geht um schwierige Fragen, die grundlegender Ermittlung bedürfen“, sagte Hornung weiter, der mit einem endgültigen Ergebnis erst im späten Frühjahr rechnet.