Malsburg-Marzell Kindergartenbeiträge in Malsburg-Marzell steigen

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Der Kindergarten „Schwalbennest“ in Marzell erhöht seine Gebühren für die Betreuung. Foto: zVg/Rolf-Dieter Kanmacher

Gemeinderat II: Kosten sollen zu 20 Prozent durch Eltern gedeckt werden / Beiträge nun für zwölf Monate

Malsburg-Marzell. (kn) Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am Montagabend der Betriebskostenabrechnung für den evangelischen Kindergarten Schwalbennest in Marzell – mit der Kirchengemeinde am Blauen als Träger – für 2021 zu. Danach wird eine Nachzahlung in Höhe von 7 300 Euro fällig. Der Beschlussvorschlag des Kuratoriums für eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge wurde einstimmig gebilligt.

In der Betriebskostenabrechnung 2021 wurde ersichtlich, dass der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge nur 13,7 Prozent erreicht hatte. Angestrebt werde von den Kommunalverbänden langfristig ein Kostendeckungsgrad von 18 bis 20 Prozent, sagte dazu Bürgermeister Mario Singer. Bisher wurden die Elternbeiträge für elf Monate erhoben, künftig werden es zwölf sein.

Nach der vom Gemeinderat gebilligten Empfehlung des Kuratoriums betragen die Elternbeiträge vom Kindergartenjahr 2022/23 an für ein Kind in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten unter drei Jahren monatlich 298 Euro, über drei Jahren 159 Euro, für das zweite Kind einer Familie 120 Euro.

Die Ganztagsbetreuung an zwei Nachmittagen kostet für Kinder über drei Jahren monatlich 227 Euro, für das zweite Kind 196 Euro. Die Betreuung an vier Nachmittagen kostet 270 Euro für das erste Kind und 231 Euro für das zweite Kind.

Nach der vollständigen Übernahme der Schulkindbetreuung durch die Gemeinde musste auch eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und insgesamt vier Gruppen umfasst. Durch die Anpassung der Betriebserlaubnis hat sich auch der Stellenschlüssel erhöht. Außerdem steigen die Kosten für Fach- und Hilfskräfte im Vergleich zu vorangegangenen Haushaltsjahren an.

Für das Jahr 2022 hat die Gemeinde bereits zwei Abschlagszahlungen in Höhe von je 220 000 Euro an den Träger geleistet, entsprechend dem voraussichtlichen Defizit, das auf 503 500 Euro beziffert wurde, sind noch zwei weitere Zahlungen in Höhe von 142 000 Euro zu leisten. 2023 werden nach den Berechnungen vier Abschlagszahlungen in Höhe von je 133 500 Euro fällig.

Wie die Gemeindeverwaltung in der Sitzungsvorlage feststellt, sei es fraglich, ob und wie die Gemeinde dem künftigen Bedarf gerecht werden kann. Es müsse vom Gemeinderat als Leitungsgremium überlegt werden, ob sich künftig die Angebote am rechtlichen Anspruch vorerst nur noch in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten orientieren müssen.

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