Nur unter Vorbehalt
Die Zustimmung des Gemeinderats erfolgte indes nur unter der Bedingung, dass bestimmte interne Verrechnungspraktiken so in Zukunft nicht weitergeführt werden sollen. Bereits für das Haushaltsjahr 2021 soll eine entsprechende Anpassung erfolgen.
Hintergrund sind die hohen Wasser- und Abwassergebühren, die sich derzeit nach dem Grundsatz der Kostendeckung abzeichnen. Die interne Verrechnungspraxis der vergangenen Jahren wird hierfür als mit ursächlich mit angesehen.
Wichtig war es den Ratsmitgliedern auch zu betonen, dass es keine rückwirkenden Gebührenerhöhungen geben soll. Denn bereits in den Vorjahren kam es zu Unterdeckungen, die die Wasser- und Abwassergebühren nun in die Höhe treiben.