Maulburg Eine Aufsicht pro Becken erforderlich

Markgräfler Tagblatt
Noch ist nicht sicher, ob das Maulburger Hallenbad öffnen wird                Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Hallenbad Maulburg: Noch ist unklar, ob Einrichtung geöffnet wird

Maulburg (chs). Bürgermeister Multner hat bei der Ratssitzung am Montag offen gelassen, ob und wann das Hallenbad geöffnet wird. Die Gemeinde muss die Bestimmungen aus der vom Kultus- und Sozialministerium erlassenen „Corona-Verordnung Bäder und Saunen“ einhalten.

Das Hallenbad hat ein zehn mal 25 Meter großes Schwimmbecken mit einer Wasserfläche von 250 Quadratmeter und ein zwölf mal sechs Meter großes Lehrschwimmbecken mit einer Wasserfläche von 72 Quadratmeter. Im Schwimmerbecken ist pro zehn Quadratmeter ein Schwimmer erlaubt, insgesamt wären das 25 Personen, die gleichzeitig in diesem Becken schwimmen dürften.

Im Nichtschwimmerbecken darf sich auf vier Quadratmeter eine Person aufhalten, insgesamt dürfen sich hier 18 Personen gleichzeitig aufhalten. Schwimmunterricht darf lediglich in getrennten Bahnen stattfinden. Im Schwimmerbecken können vier Bahnen à 25 Meter eingerichtet werden. Pro Bahn sind fünf Schwimmer gleichzeitig erlaubt. Insgesamt könnten dann 20 Personen gleichzeitig schwimmen. Verboten ist Aufschwimmen und Überholen. Außerhalb des Badebereichs muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden.

Bisher war es ausreichend, dass ein Fachangestellter mit Rettungsfähigkeit beide Becken überblickt, um schnell auf einen Notfall zu reagieren. Nun muss pro Becken eine Person da sein, um zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Corona-Verordnung eingehalten werden. Mit dem vorhandenen Hallenbad-Personal ist das aber nicht zu stemmen, sagt Bürgermeister Multner. Im Hallenbad arbeiten zwei Vollzeitkräfte und eine Person mit 0,8-Stelle. Multner appelliert daher an die Vereine und die Bürger, ehrenamtlich im Hallenbad als Badeaufsicht zu fungieren. Unklar ist ferner, ob die „Corona-Verordnung Bäder und Saunen“ verlängert oder sogar verschärft wird. Stand jetzt tritt sie am 13. September außer Kraft.

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