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Maulburg Kreisel entspricht dem Standard

Christoph Schennen
Einer der beiden „Feldherrenhügel“ an der L 139. Foto: Christoph Schennen

Verkehr: Kurt Greiner kritisiert Gestaltung an der Landesstraße 139 in Maulburg

Maulburg - Kurt Greiner (Freie Wähler) hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung seinen Unmut über die Gestaltung des Kreisels an der L 139 geäußert. Bürgermeister Jürgen Multner pflichtete ihm bei. Auch ihm gefalle es nicht, wie die Mittelinseln aussehen.

Multner erinnert auf Anfrage unserer Zeitung daran, dass die Gemeinde auf Empfehlung des Landratsamts Lörrach extra ein Audit hat erstellen lassen, um zu prüfen, ob die geforderten Standards erfüllt sind. „Es sollte nachweisen, dass ein künstlerischer Gestaltungsvorschlag die Verkehrssicherheit am Kreisel nicht beeinträchtigt.“ Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg nahm das Audit zur Kenntnis und entgegnete der Gemeinde, dass die Innenflächen der Kreisel zur Straßenfläche gehören, im Eigentum des Landes stehen und die Gemeinde keinen Anspruch auf Überlassung hätte.

„Die Auffüllungen auf den beiden Mittelinseln wurden dann vom Land, das die Straßenbaulast trägt, relativ schnell realisiert, vermutlich um Tatsachen zu schaffen“, sagte Multner.

Das RP Freiburg teilt auf Anfrage mit, dass die Erdhügel dazu dienen, „die dynamische Energie beim Abkommen eines Verkehrsteilnehmers von der Straße abzubauen und ihn vor schweren Schäden zu schützen.“ Zudem verhinderten sie die direkte Durchsicht durch den Kreisverkehr. „So wird vermieden, dass der Verkehrsteilnehmer irrtümlich davon ausgeht, dass die Straße geradeaus weiter verläuft“, sagt RP-Pressesprecherin Heike Spannagel.

Baumpflanzung nicht erlaubt

Sie stellt weiter fest: „Die Gestaltung der Kreisel ausschließlich mit einer Wiese entspricht dem Standard für Kreisverkehre, wie sie von Bund und Land hergestellt werden.“ Möglich sei, „dass Kommunen über eine Nutzungsvereinbarung mit dem für die Unterhaltung und den Betrieb der Landesstraße zuständigen Landratsamt regeln (...), dass die Kommune eine abgestimmte Bepflanzung vornimmt und auch unterhält.“

Eine Baumpflanzung auf einem Kreisel sei aber nicht möglich. Das RP weist darauf hin, dass man unterscheiden müsse zwischen Kreiseln in- und außerhalb von Orten.

Die beiden Kreisverkehre am Blostweg sind Außerortskreisverkehre, weil sie außerhalb der Ortsdurchfahrt oder zumindest im Übergangsbereich liegen. „Aus Gründen der Sicherheit sind die Bestimmungen für Kreisverkehre außerhalb von Ortschaften schärfer als innerhalb“, sagt Spannagel. Künstlerische, feste Elemente seien bei Kreisverkehren außerhalb der Ortsdurchfahrt gemäß verschiedener Erlasse des Verkehrsministeriums zu bewerten.

Die Prüfung der von der Gemeinde vorgeschlagenen „Kreiselkunst“ durch das RP ergab, dass sie an den beiden Standorten nicht genehmigungsfähig sei und daher nicht realisiert werden könne. In Besprechungen und einem intensivem Schriftverkehr in den Jahren 2016 bis 2018 habe man das der Gemeinde mitgeteilt.

„Diese Meinung des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums besteht bis zum heutigen Zeitpunkt weiter“, sagt Spannagel.

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