Multner erinnert auf Anfrage unserer Zeitung daran, dass die Gemeinde auf Empfehlung des Landratsamts Lörrach extra ein Audit hat erstellen lassen, um zu prüfen, ob die geforderten Standards erfüllt sind. „Es sollte nachweisen, dass ein künstlerischer Gestaltungsvorschlag die Verkehrssicherheit am Kreisel nicht beeinträchtigt.“ Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg nahm das Audit zur Kenntnis und entgegnete der Gemeinde, dass die Innenflächen der Kreisel zur Straßenfläche gehören, im Eigentum des Landes stehen und die Gemeinde keinen Anspruch auf Überlassung hätte.
„Die Auffüllungen auf den beiden Mittelinseln wurden dann vom Land, das die Straßenbaulast trägt, relativ schnell realisiert, vermutlich um Tatsachen zu schaffen“, sagte Multner.