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Maulburg Kupfergasse wird zur Einbahnstraße

Markgräfler Tagblatt

Verkehr: Gemeinderat trägt Wunsch von Anlieger Rechnung

Maulburg (jab). Die Kupfergasse wird zwischen Hermann-Burte-Straße und Am Platz/Neue Straße zur (von der Hermann-Burte-Straße aus befahrbaren) Einbahnstraße.

Der Einbahnstraßen-Beschluss geht zurück auf den Antrag eines Anliegers. Der hatte als Grund für seinen Vorstoß die kritische Parksituation angeführt, die ein gefahrloses Ein- und Ausfahren aus den Grundstücken in der Kupfergasse unmöglich machte.

Tatsächlich seien die Parkplätze wegen der dichten Bebauung „stark frequentiert“, erklärte nun auch die Verwaltung in ihrer Vorlage. Dies führe zu „Unübersichtlichkeit und gefährlichen Situationen“, zumal die Straße teils arg schmal und gewunden ist.

Indem eine Einbahnstraßenregelung Begegnungsverkehr künftig unterbindet, verbessere sich nicht nur die Sicherheit für den Autoverkehr, sondern auch für Fußgänger – „insbesondere auch Schüler“, zeigt sich die Verwaltung überzeugt. Sie sieht sich darin von den Rückmeldungen bei der Verkehrsschau Mitte September bestätigt.

Die Parkplätze bleiben einseitig bestehen. An der Einmündung der Einbahnstraße „Am Platz“ soll durch bauliche Maßnahmen deutlich signalisiert werden, dass ein Einfahren aus dieser Richtung nicht erlaubt ist.

Der Anlieger hatte eigentlich beantragt, auch „Am Platz“ und „Neue Straße“ in die Einbahnregelung einzubeziehen. Hierfür jedoch sahen Verwaltung und die übrigen Teilnehmer der Verkehrsschau (Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Gemeinderäte) keinen Handlungsbedarf und keine rechtliche Handhabe.

Die Gemeinderäte stellten sich geschlossen hinter die neue Verkehrsregelung. Diskussionspunkt war einzig, ob man den Radverkehr weiterhin in beiden Richtungen erlauben soll.

Die Kritiker verwiesen vor allem auf die Gefahren für die Radler in diesem unübersichtlichen Straßenbereich – im Falle der Einbahnstraße womöglich noch verschärft dadurch, dass Autos ein wenig zügiger unterwegs sein werden als jetzt, wenn die „Gefahr“ von Begegnungsverkehr (vermeintlich) gebannt ist. Die Frage soll mit der Straßenverkehrsbehörde nochmals geklärt werden.

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