Maulburg Mit Glasscherben gegen Ratten

Alexander Anlicker
Lärm und Vogelkot durch die Krähennester in den Baumkronen stören die Anwohner der Platanenallee. Die Stadt hat mit Blick auf den Naturschutz wenig Einflussmöglichkeiten. Als Folge einer Informationsveranstaltung mit betroffenen Bürgern, wurde nun in der Polizeiverordnung ein Fütterungsverbot für Krähen und Raben aufgenommen. Foto: Alexander Anlicker

Gemeinderat: Müllheim beschließt neue Polizeiverordnung / Fütterverbot von Saatkrähen

Der Müllheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Änderung der Polizeiverordnung beschlossen. Diese nimmt die Bürger bei der Rattenbekämpfung mehr in die Pflicht und verbietet das Füttern von Saatkrähen. Neu ist auch ein Alkohol und Rauchverbot auf Spielplätzen. Außerdem wird nun neben illegalen Müllablagerungen nun auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen verboten.

Von Alexander Anlicker

Müllheim. Im wesentlichen handelt es sich bei der Neufassung um redaktionelle Änderungen die durch Gesetzesänderungen erforderlich sind. Darüber hinaus wurden neue Dinge geregelt. So wurde das Fütterungsverbot für Tauben auch auf Saatkrähen ausgedehnt.

Rattenbekämpfung

Bürger müssen künftig Rattenbefall beim Ordnungsamt melden und eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Kritik kam von Gemeinderat Eckhard Philipps an der Formulierung, dass die Rattenlöcher nach Beendigung der Rattenbekämpfung mit geeigneten Mitteln, wie Glasscherben, zu verschließen sind, da sich auch andere Tiere an den Scherben verletzen können. Philipps und seine Fraktionskollegin Dora Pfeifer-Suger störten sich auch am Betretungsverbot von Grünflächen sowie dem Verbot von Ansammlungen auf öffentlichen Flächen.

Wegfall der Mittagsruhe

Neu ist der Wegfall der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Grund für den Wegfall ist unter anderem die fehlende und uneinheitliche Rechtsgrundlage. Wenn jemand seinen Rasen während der Mittagsruhe mähen wollte, war es verboten, wenn er einen Gärtner oder Hausmeisterservice damit beauftragte, war die gewerbliche Tätigkeit erlaubt. Ähnlich war die Situation beim entsorgen von Altglas am Glascontainer. Der Privatmann durfte nicht, der Gewerbetreibende durfte sein Altglas zur Mittagszeit entsorgen.

Letztlich stimmte der Gemeinderat mit elf Ja- zu vier Nein-Stimmen und sechs Ethaltungen für die Polizeiverordnung.

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