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Maulburg Unterkunft für Flüchtlinge

Christoph Schennen
Gegenüber dem „Goldenen Wagen“ werden demnächst zwei Neubauten in Holzbauweise errichtet, in denen 60 Geflüchtete untergebracht werden sollen. Foto: Christoph Schennen

Erst Flüchtlingsunterkunft, später günstiger Wohnraum: Das plant der Gemeinderat Maulburg. Er trifft eine Entscheidung über den neuen Standort für die beiden Neubauten zur Flüchtlingsunterbringung. In ihnen können 60 Menschen untergebracht werden.

Die neue Anschlussunterbringung für Flüchtlinge wird um ein Flurstück nach Westen verschoben. Sie entsteht nun an der Hüsinger Straße gegenüber dem „Goldenen Wagen“. Das Grundstück mit der Nummer 1153 gehört der Gemeinde.

Standort festgelegt

Auf ihm sollen zwei Häuser in Holzbauweise errichtet werden für 60 Flüchtlinge. Das Projekt kostet inklusive Außenanlagen und Nebenkosten 2 721 234 Euro. Ein anderer Standort an der Höllsteiner Straße wurde abgelehnt.

Zustimmung

Dem Änderungsantrag stimmten zehn Gemeinderäte zu, zwei stimmten dagegen. Christian Leszkowski (SPD) sagte, die Gemeinde habe nur noch wenige, aber ungeeignete Grundstücke, auf denen sie Häuser für Flüchtlinge errichten oder aufstellen könne. Er kritisierte, dass es ein dreiviertel Jahr gedauert habe, bis die Gemeinde die Baugenehmigung für die Neubauten erhalten habe.

Unerfülltes Soll

Maulburg hat laut Landratsamt Lörrach ein unerfülltes Soll bei der Unterbringung von Geflüchteten in Höhe von 46 Personen aus den Vorjahren. In diesem Jahr sollen 22 Personen hinzukommen. Hätte Maulburg nicht die Gemeinschaftsunterkunft in der alten Gemeindehalle und die Unterkunft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, würde sie 60 Flüchtlinge mehr aufnehmen müssen.

Die Zugangszahlen in die vorläufige Unterbringung in den letzten beiden Jahren sind laut Verwaltungsvorlage deutlich angestiegen. Hinzu kommt, dass „Personen die keine Nutzungsberechtigung für die vorläufige Unterbringung haben, nicht mehr länger in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können. Diese Personen müssen zur Anschlussunterbringung zugewiesen werden“, wie es weiter heißt.

Auf Dauer eingerichtetes Vorhaben

Die Liegenschaft liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplans und laut Einschätzung der Verwaltung auch im Außenbereich. Bei den Neubauten handelt es sich nach Baugesetzbuch um ein „auf Dauer eingerichtetes Vorhaben“.

In der Verwaltungsvorlage heißt es: „Bei auf Dauer errichteten Wohngebäuden geht man von etwa zehn Jahren Nutzung durch Flüchtlinge oder Asylbegehrende aus sowie von einer anschließenden Nutzung als preiswerter oder sozial gebundener Wohnraum für sozial Benachteiligte, zu denen auch anerkannte Asylberechtigte gehören.

Rund zehn Jahre Nutzung

Für diese konsekutive Nutzung von Vorhaben ist die planungsrechtliche Zulässigkeit der Folgenutzung als allgemeiner Wohnraum durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu sichern, weil die Vornutzung nur wegen der erleichterten Anforderungen zulässig war.“

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