Müllheim Bebauungsplan für Heim geht in erneute Offenlage

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Das Elisabethenheim soll umgebaut werden. Foto: anl

Elisabethenheim: Bäume versehentlich gefällt /Ersatzstandorte festgelegt 

Müllheim (anl). Der Bebauungsplan „Elisabethenheim“ geht in die erneute Offenlage. Die Pläne sehen nun, wie von der Mehrheit des Gemeinderats gefordert, beim unmittelbar an den denkmalgeschützten ehemaligen Reitstall des Blankenhorn-Anwesens angrenzenden Gebäude ein Satteldach statt eines Flachdachs vor.

Das Thema Flach- oder Satteldach hatte den ursprünglich im Februar geplanten Satzungsbeschluss verhindert und eine erneute Offenlage erforderlich gemacht. Das evangelische Sozialwerk plant die Erweiterung und Umstrukturierung des Elisabetenheims. Dieses soll künftig 120 Servicewohnungen, zwei Wohngruppen mit 24 Plätzen sowie eine Tagespflege mit 20 Plätzen und sieben Wohnungen für Mitarbeiter umfassen.

Das Gremium beriet über die eingegangenen Anregungen aus der ersten Offenlage, billigte den Entwurf und beschloss die erneute Offenlage. Dabei wurde auf Wunsch von CDU-Stadtrat Michael Herbstritt getrennt über den Entwurf und die Dachform abgestimmt.

Im neuen Bebauungsplanentwurf sind nun auch sechs Pflanzgebote für Bäume enthalten. Vier ursprünglich zum Erhalt vorgesehene Bäume sind von einer Baufirma gefällt worden. „Wie ist es möglich, aus Versehen Bäume zu fällen“, fragte SPD-Stadträtin Myriam Egel. Die Stadt habe mit der Baumfällung nichts zu tun, das sei im Auftrag des Bauherren geschehen, erläuterte Baudezernentin Franka Häußler. Holger Karg vom Elisabethenheim erklärte, dass der Auftrag an eine Firma vergeben wurde. Die Bäume seien während des Abräumens des Geländes einfach weggekommen. Konsequenzen hat dies für die Baufirma nicht, da der Bebauungsplan, der den Erhalt der Bäume vorsah, noch nicht rechtskräftig war.

Ersatzbäume werden woanders gepflanzt

Die Ersatzbäume werden an anderen Standorten gepflanzt. Die bisherigen Bäume standen direkt an der Grunstücksgrenze und wegen des jetzt geltenden Nachbarschaftsrechts müssten bestimmte Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, erklärte Planer Jürgen Schill vom Büro FSP.

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