Müllheim Gemeinderat ist bald am Zug

Weiler Zeitung

Wohnraum: Zwei Anträge der Fraktion ALM/Grüne

Müllheim (do). Mit zwei Anträgen der Fraktion ALM/Grüne zum Thema städtische Wohnungen befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Zum einen ging es um das abrissreife Haus „Mühlenstraße 49“, das die Stadt vor einiger Zeit angekauft hat, um hier preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Dabei war in einer der vorhergehenden Sitzungen auch schon einmal das Wort „Modulbauweise“ gefallen.

Jetzt haben die ALM/Grünen angemahnt, einen Baubeschluss zu fassen, da Vorhaben dieser Größe „keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ seien. „Was soll denn da für 2,5 Millionen Euro geliefert werden“, fragte Fraktionssprecher Martin Richter. Eine gemeinsame Behandlung des Themas sei selbstverständlich, sagte Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich. Auch sei das Thema schon im Bauausschuss vorbesprochen worden. Sie verwies aus „Zwänge“ wie Budget und Zeit und betonte, dass als nächster Schritt eine Planung mit Kostenermittlung auf der Agenda stehe.

Wenn diese Punkte erledigt seien, sei der Gemeinderat am Zug. Die Abrissgenehmigung für das Haus liege bereits vor. Dass der Punkt von großem öffentlichem Interesse ist, zeigte das zahlreiche Erscheinen der Nachbarschaft im Zuschauerraum.

Beim zweiten Antrag ging es um die Umwandlung von einigen städtischen Wohnungen für Obdachlose im Wohnhaus „Bärenfelststraße 10-12“ in reguläre Mietwohnungen. Die Bewohner dieser Wohnungen sollen nach dem Wunsch der Antragsteller in Mietverhältnisse übernommen werden, weil es sich bei ihnen vorwiegend um Flüchtlinge handelt. Einer Integration in die Gesellschaft stehe die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft entgegen, begründet die ALM/Grüne den Vorstoß.

Die Verwaltung stimmte dem Anliegen grundsätzlich zu. Zunächst aber müsse ein Kriterienkatalog zur Überführung öffentlich-rechtlicher Nutzungsverhältnisse in privatrechtliche Mietverträge erarbeitet werden, erklärte Hauptamtsleiter Dominik Fröhlin. In dem Mehrfamilienhaus stehen insgesamt 36 Wohnungen zur Verfügung. Elf davon sind für die Nutzung bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit reserviert, bei der jede Kommune in der Pflicht ist. Sechs Wohnungen werden als Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Da eine Überführung in ein privatrechtliches Mietverhältnis stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist, wird der Hauptausschuss nichtöffentlich über das weitere Vorgehen beraten, um die Persönlichkeitsrechte zu schützen.

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