Andreas Geiger, Anwalt des Eisenbahnbundesamts und der Deutschen Bahn, bezeichnete die Blockade als „einmaligen Vorgang“, der rechtswidrig gewesen sei. Die Mitarbeiter des RPs hätten sich bedroht gefühlt. Zudem habe die „begründete Gefahr bestanden, dass ein neuer Erörterungstermin wieder gesprengt werden würde“.
Anwalt Sparwasser, der Müllheim und Auggen vertritt, warf Geiger hingegen eine „grobe Verfälschung der Tatsachen“ vor. Von einer Bedrohung könne keine Rede sein.
In ihrer Pressemitteilung blicken die beiden Kommunen auf „ein langwieriges Planfeststellungsverfahren“ mit zwei Erörterungsterminen schon in den Jahren 2008 und 2009. „Der zweite davon ist an Demonstrationen der Bürgerinitiativen gescheitert – oder an der Trotzreaktion des Regierungspräsidiums Freiburg hierauf“, wie es in der Mitteilung heißt. Neben vielem anderen bestehe auch darüber Streit, ebenso wie über die Notwendigkeit zusätzlicher Anhörungen aufgrund von Planänderungen.
Hochwasserschutz
Bei der Verhandlung hätten die Gemeinden insbesondere nochmals dargelegt, „dass auf eine abschließende Erörterung der Antragstrasse nicht verzichtet werden durfte“. Breiten Raum nahm die Diskussion um einen ausreichenden Hochwasserschutz im Bereich der Querung der Bahnstrecke durch den Klemmbach in Müllheim ein. Auch nach eingehender Erörterung seien die zahlreichen Fragen des Gerichts indes letztlich unbeantwortet geblieben. Die Bahn habe weitere Nachbesserungen förmlich zugesagt.
Planungsalternativen
Die von den Gemeinden als vorzugswürdig angesehenen Planungsalternativen hat das Gericht ebenfalls erörtert. Die Vorteile der aufgezeigten Alternativen betreffen laut Mitteilung insbesondere den Schallschutz sowie das Orts- und Landschaftsbild. Daneben seien die Gutachter der Gemeinden auf geringere Risiken im Falle eines Gefahrgutunfalls eingegangen. Als wesentliches Gegenargument sei vor allem auf die angeblich höheren Kosten der Alternativen verwiesen worden – was durch die Beschlüsse des Projektbeirats und die Übernahme der Mehrkosten für den geplanten Vollschutz aber letztlich wieder relativiert werde.
Abschließend hätten die Gemeinden aufgezeigt, wozu die Planung führen werde, „wenn auf der Grundlage des beklagten Planfeststellungsbeschlusses der geplante Vollschutz ohne eine Veränderung der Höhenlage realisiert werden soll“.
Die Gemeinden kündigten bereits an, dass sie sich „unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens weiterhin gemeinsam mit den Betroffenen und den Bürgerinitiativen für eine bessere und menschenverträgliche Planung einsetzen werden“.