Müllheim Kommunen gegen Bahnpläne

Weiler Zeitung

Ausbau: Verhandlung zur Klage von Müllheim und Auggen gegen Eisenbahnbundesamt und Bahn

Der Streit um den geplanten Ausbau der Rheintalbahn landete in dieser Woche vor Gericht: Am Dienstag und Mittwoch fand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verhandlung zur Klage der beiden Kommunen Müllheim und Auggen gegen das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn statt.

Müllheim/Leipzig (ov/boe). Im Zentrum stehen Lärmschutzfragen und Planungsalternativen, daneben aber auch der Hochwasserschutz in Müllheim oder die Auswirkungen der erfolgten Aufteilung des Planfeststellungsabschnitts.

Entscheidung am 12. April

Das Gericht hat angekündigt, seine Entscheidung am 12. April zu verkünden. „Das vollständige Urteil einschließlich der Entscheidungsgründe wird aber wohl erst einige Zeit später vorliegen“, teilten die beiden Kommunen gestern in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Gegen die Urteile können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Gegenstand der Klage ist der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts vom 16. Juli 2015 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 21. Dezember 2016. Beide Gemeinden haben dazu laut Pressemitteilung umfangreiche Klagebegründungen und Gutachten vorgelegt. Die Kommunen haben mit ihren Bürgermeistern Astrid Siemes-Knoblich und Fritz Deutschmann, ihren Anwälten Dr. Dario Mock und Prof. Dr. Reinhard Sparwasser, mit Sachverständigen sowie auch mit einigen Mitgliedern der Bürgerinitiativen an der Verhandlung teilgenommen.

Heftige Vorwürfe

Die Anwälte von Kommunen und Bahn tauschten heftige gegenseitige Vorwürfe aus. Ein Streitpunkt war, ob das Regierungspräsidium (RP) Freiburg einen öffentlichen Erörterungstermin hätte ansetzen sollen, nachdem der Termin dazu im Juli 2009 abgesagt worden war. Der Grund war damals, dass die für den Termin im Sommer 2009 vorgesehenen Hallen von der Bürgerinitiative MUT blockiert worden waren.

Erörterungstermin

Andreas Geiger, Anwalt des Eisenbahnbundesamts und der Deutschen Bahn, bezeichnete die Blockade als „einmaligen Vorgang“, der rechtswidrig gewesen sei. Die Mitarbeiter des RPs hätten sich bedroht gefühlt. Zudem habe die „begründete Gefahr bestanden, dass ein neuer Erörterungstermin wieder gesprengt werden würde“.

Anwalt Sparwasser, der Müllheim und Auggen vertritt, warf Geiger hingegen eine „grobe Verfälschung der Tatsachen“ vor. Von einer Bedrohung könne keine Rede sein.

In ihrer Pressemitteilung blicken die beiden Kommunen auf „ein langwieriges Planfeststellungsverfahren“ mit zwei Erörterungsterminen schon in den Jahren 2008 und 2009. „Der zweite davon ist an Demonstrationen der Bürgerinitiativen gescheitert – oder an der Trotzreaktion des Regierungspräsidiums Freiburg hierauf“, wie es in der Mitteilung heißt. Neben vielem anderen bestehe auch darüber Streit, ebenso wie über die Notwendigkeit zusätzlicher Anhörungen aufgrund von Planänderungen.

Hochwasserschutz

Bei der Verhandlung hätten die Gemeinden insbesondere nochmals dargelegt, „dass auf eine abschließende Erörterung der Antragstrasse nicht verzichtet werden durfte“. Breiten Raum nahm die Diskussion um einen ausreichenden Hochwasserschutz im Bereich der Querung der Bahnstrecke durch den Klemmbach in Müllheim ein. Auch nach eingehender Erörterung seien die zahlreichen Fragen des Gerichts indes letztlich unbeantwortet geblieben. Die Bahn habe weitere Nachbesserungen förmlich zugesagt.

Planungsalternativen

Die von den Gemeinden als vorzugswürdig angesehenen Planungsalternativen hat das Gericht ebenfalls erörtert. Die Vorteile der aufgezeigten Alternativen betreffen laut Mitteilung insbesondere den Schallschutz sowie das Orts- und Landschaftsbild. Daneben seien die Gutachter der Gemeinden auf geringere Risiken im Falle eines Gefahrgutunfalls eingegangen. Als wesentliches Gegenargument sei vor allem auf die angeblich höheren Kosten der Alternativen verwiesen worden – was durch die Beschlüsse des Projektbeirats und die Übernahme der Mehrkosten für den geplanten Vollschutz aber letztlich wieder relativiert werde.

Abschließend hätten die Gemeinden aufgezeigt, wozu die Planung führen werde, „wenn auf der Grundlage des beklagten Planfeststellungsbeschlusses der geplante Vollschutz ohne eine Veränderung der Höhenlage realisiert werden soll“.

Die Gemeinden kündigten bereits an, dass sie sich „unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens weiterhin gemeinsam mit den Betroffenen und den Bürgerinitiativen für eine bessere und menschenverträgliche Planung einsetzen werden“.

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