^ Müllheim: Schadensersatz für Ex-Bürgermeisterin - Müllheim - Verlagshaus Jaumann

Müllheim Schadensersatz für Ex-Bürgermeisterin

Die Oberbadische
Astrid Siemes-Knoblich Foto: zVg

Die frühere Müllheimer Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich hat die Klage gegen die Stadt vor dem Freiburger Verwaltungsgericht gewonnen. Sie hatte argumentiert, dass der Gemeinderat sie auf Grund ihres Geschlechts in einer niedrigeren Besoldungsstufe eingruppiert habe.

Sie hatte argumentiert, dass der Gemeinderat sie auf Grund ihres Geschlechts in einer niedrigeren Besoldungsstufe eingruppiert habe. Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Stadt Müllheim am Montag zur Zahlung von mehr als 50 000 Euro Schadensersatz sowie zur Übernahme der Anwaltskosten verurteilt.

Die Stadt Müllheim kündigt in einer ersten Einschätzung an, nach Eingang des schriftlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten wird, heißt es in einer Mitteilung des Bürgermeisters.

Stadt will schriftliches Urteil abwarten

„Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde, nach allseitiger Auffassung, die Entscheidung des Gemeinderats aus dem Jahr 2011 als nicht sachgerecht angesehen. Der Gemeinderat hat damals, entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, die Stelle der Bürgermeisterin in der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen eingestuft und dabei die besondere Schwierigkeit des Amts in Müllheim unberücksichtigt gelassen. Das Verwaltungsgericht Freiburg habe diese Tatsache nun – in einer sehr weitgehenden Auslegung – als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts bewertet, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Die Stadt Müllheim sei demnach in der Pflicht zu beweisen, dass diese unrichtige Entscheidung nicht aufgrund des Geschlechts von Ex-Bürgermeisterin Siemes-Knoblich so getroffen wurde. Die Stadtverwaltung sei nach wie vor der Überzeugung, dass die Entscheidung des Gemeinderats 2011 nicht aus Motiven der Geschlechterdiskriminierung so getroffen wurde.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen.

Gemeinderat berät in öffentlicher Sitzung

Nach Eingang des schriftlichen Urteils mit Begründung wird der Gemeinderat daher in öffentlicher Sitzung über das weitere Vorgehen beraten, heißt es in einer ersten Stellungnahme von Bürgermeister Martin Löffler.

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