Die Stadt Müllheim kündigt in einer ersten Einschätzung an, nach Eingang des schriftlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten wird, heißt es in einer Mitteilung des Bürgermeisters.
Stadt will schriftliches Urteil abwarten
„Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde, nach allseitiger Auffassung, die Entscheidung des Gemeinderats aus dem Jahr 2011 als nicht sachgerecht angesehen. Der Gemeinderat hat damals, entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, die Stelle der Bürgermeisterin in der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen eingestuft und dabei die besondere Schwierigkeit des Amts in Müllheim unberücksichtigt gelassen. Das Verwaltungsgericht Freiburg habe diese Tatsache nun – in einer sehr weitgehenden Auslegung – als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts bewertet, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Die Stadt Müllheim sei demnach in der Pflicht zu beweisen, dass diese unrichtige Entscheidung nicht aufgrund des Geschlechts von Ex-Bürgermeisterin Siemes-Knoblich so getroffen wurde. Die Stadtverwaltung sei nach wie vor der Überzeugung, dass die Entscheidung des Gemeinderats 2011 nicht aus Motiven der Geschlechterdiskriminierung so getroffen wurde.