Müllheim Weitere Tempo-30-Zonen in Müllheim

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Die Straßenmeisterei hat in der oberen Werderstraße die Tempo-30-Schilder aufgestellt. Foto: Anlicker

Gemeinderat: Stadt beantragt verkehrsrechtliche Anordnungen / Tempo 30 auf Hügelheimer Straße

Müllheim (mps). Wo endet die Tempo 30-Anordnung in der Oberen Werderstraße – schon an der Abzweigung in den Waisenhof oder erst bei der Tankstelle? Eine Frage, die nicht nur viele Autofahrer, sondern auch den Müllheimer Gemeinderat beschäftigte. Ferner beantragte das Gremium mehrere verkehrsrechtliche Anordnungen, etwa in der Hügelheimer Straße

Ziel dieser verkehrsrechtlichen Anordnungen soll neben einer erhöhten Sicherheit und eines besseren Lärmschutzes eine möglichst einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts sein. Das betonte Bürgermeister Martin Löffler. Das wird nun in der Hügelheimer Straße mit der Einführung von Tempo 30 möglich, nachdem der Gemeinderat einen entsprechenden Antrag verabschiedet hat. Umgesetzt wird in Absprache mit der Ortsverwaltung Niederweiler, dass Radler an der Klemmbachbrücke entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen. Dort soll ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt werden. Auch dieser Antrag wurde vom Gemeinderat verabschiedet.

Zurückgestellt wurde der Wunsch des Ortschaftsrats Niederweiler, in der Lindenstraße Parkbuchten einzuzeichnen, um einerseits die Parksituation zu entschärfen und andererseits durch die parkenden Autos an vorgeschriebenen Stellen zu einer Verkehrsberuhigung beizutragen. Das Einzeichnen soll aber erst erfolgen, wenn die Straße wie geplant saniert wurde.

Als unklar bezeichnete Stadtrat Sven Ruhkopf die Geschwindigkeitsregelung in der oberen Werderstraße. Ausgeschildert ist Tempo 30 bis zur Einmündung der Sulzburger Straße. Für viele Verkehrsteilnehmer sei nicht klar, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung darüber hinaus bis zu Tankstelle gilt oder wenigstens bis zur Einmündung in den Waisenhof.

Aufklärung gab Thomas Ißler von der Unteren Verkehrsbehörde beim Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler: „Die Einmündung Waisenhof hebt die Geschwindigkeitsregelung auf. Dort müsste eine weitere Geschwindigkeitsanordnung für den restlichen Streckenabschnitt erneut erfolgen.“ Das führte zu der Frage von Stadträtin Myriam Egel, ob die Anwohner in diesem Bereich der Werderstraße zwischen der Sulzburger Straße und der Tankstelle kein Anrecht auf Lärmschutz hätten. Dieser Bereich sei bereits eine Landesstraße, antwortete Ißler und verwies auf die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums, das eine entsprechende Anordnung treffen müsste. Weil dieser Straßenabschnitt bereits eine sogenannte qualifizierte Straße sei, müsste für diesen Bereich eine Lärmberechnung erfolgen, ergänzte Bürgermeister Martin Löffler.

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