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Müllheim Windräder auf der Sirnitz

Volker Münch
Der Müllheimer Bauausschuss hat dem Bau von fünf Windrändern auf der Sirnitz, im Bereich Schnelling und Dreispitz, zugestimmt. Foto: Pixabay

Jetzt geht es mit der Windkraft voran: Der Bauausschuss des Müllheimer Gemeinderates erteilte für den Bau der fünf Windräder in den Gebieten Sirnitz, Schnelling und Dreispitz das gemeindliche Einvernehmen.

Lange wurde um die fünf Standorte auf der Sirnitz, im Bereich Schnelling und Dreispitz gerungen. Es ging unter anderem um Sorgen der Stadt Sulzburg, die in diesem Gebiet Trinkwasservorkommen hat und auch um die entsprechende finanzielle Beteiligung durch Pachtzahlungen und weitere Einnahmen aus der Windkraftproduktion. Am Ende hatten sich die beteiligten Kommunen mit Sulzburg auf eine namhafte Beteiligung geeinigt, sodass dem Projekt grundsätzlich nichts mehr im Wege gestanden hat.

Nun hatte die Betreibergesellschaft, die DGE Wind Schwarzwald eins, einen Bauantrag gestellt. Baurechtlich werden die fünf Windkraftanlagen von der Unteren Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Müllheim-Badenweiler bearbeitet. Die abschließende Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolge dann durch das Landratsamt, erklärte Bürgermeister Martin Löffler.

Grundlage bilden die Pooling-Vereinbarungen der beteiligten Kommunen mit der Betreibergesellschaft. „Mittlerweile ist bei den beteiligten Gemeinden die Erkenntnis gereift, dass die Windräder sowieso nicht zu verhindern sind“, stellte Löffler fest. Es geht im aktuellen Antrag um fünf Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 170 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern, die jeweils 35 Megawatt Strom in einer Stunde produzieren werden, erklärte der Bürgermeister.

Geändert haben sich in der jüngsten Zeit die rechtlichen Voraussetzungen. So entschied das Land, Windkraftanlagen als eine privilegierte Nutzung im Außenbereich auszuweisen, sodass sich solche Anlagen grundsätzlich nicht mehr verhindern lassen. „Für die Zuwegung zu den Baustellen und die künftige Leitungsführung zum nächsten Umspannwerk kommen gesonderte Verfahren zum Zuge“, ergänzte Baudezernentin Franka Häußler.

Tatsache ist, es müssen viele Hektar Wald gerodet werden, der größte Teil soll aber nach Abschluss der Bauarbeiten wieder aufgeforstet werden. Für die etwa 0,5 Hektar pro Anlage beanspruchte Fläche erfolgen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, sagte Bürgermeister Löffler.

Die Windräder werden am Horizont über der Bergkulisse zu sehen sein, wie Fotosimulationen zeigen. Die Planungsunterlagen seien im Rahmen der Offenlage noch bis zum 27. Oktober für die Bürger beim Baudezernat einsehbar. Dann endet die Einspruchsfrist.

Kritik gab es von Stadtrat Jürgen Nafz, der beteuerte, grundsätzlich nichts gegen Windkraftanlagen zu haben. Er wundere sich aber, dass nicht wie etwa in der Pfalz mit ähnlichen topografischen Rahmenbedingungen Standorte in der Oberrheinischen Tiefebene geprüft worden seien. Nafz zweifelt an der Wirtschaftlichkeit und kritisiert den großen Aufwand mit einer zu großen Fläche, in der im Bergwald Bäume entnommen werden müssen. „Wir reden von etwa 220 Betontransporter, die man für ein Fundament in den Wald schickt“, stellte der Stadtrat fest.

Die Nabenhöhe entspricht seinen Worten nach einem Hochhaus mit etwa 62 Stockwerken. „Anscheinend macht sich niemand Gedanken darüber, diese Windkraftanlagen auf dem flachen Land aufzubauen. Aber warum?“, fragt sich der Stadtrat. Darauf hatte Bürgermeister Löffler die Antwort parat. Zum einen sei das flache Land im Oberrheingebiet zu dicht besiedelt, zum anderen wehe nicht so viel Wind wie auf den Bergrücken. Tatsächlich gab es laut Löffler mittlerweile entsprechende Windmessungen, die eine wirtschaftliche Nutzung für das Betreiberunternehmen realistisch erscheinen lassen.

Die Diskussion war für Bürgermeister Löffler auch Anlass für eine grundsätzlich Feststellung: „Wir brauchen die Stromproduktion vor Ort. Das ist ein Standortvorteil, um Unternehmen hier zu halten und neue anzusiedeln. Baden-Württemberg muss im Vergleich zu anderen Bundesländern und Nachbarstaaten dringend aufholen.“

Nun liegt es am Landratsamt nach dem geltenden Bundesimmissionsschutzgesetz die abschließende Genehmigung zu erteilen.

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