Benz zeigte sich negativ überrascht und reagierte ungehalten: „Ich finde es echt schade, dass das so läuft jetzt.“ So versuchte er, den Antragstellern klarzumachen, dass sie verschiedene Ebenen vermischten. Denn die Platzgestaltung im „Stadthain“ werde doch ohnehin losgelöst vom Satzungsbeschluss für die Neue Mitte Grenzach behandelt.
Benz: „Nicht zwei getrennte Ebenen vermischen“
Der Investor werde weder etwas bauen, was die Gemeinde nicht bestellt habe, noch sonst etwas tun, was nicht vorher vom Gemeinderat genehmigt worden sei. „Ich verstehe Ihr Problem nicht. Die Platzplanung und -gestaltung muss der Gemeinderat freigeben. Es wird nichts gebaut, was nicht vorher hier beschlossen worden ist. Dafür verbürge ich mich.“ Komme es jetzt zu Verzögerungen im Verfahren, „dann werden Fristen gerissen“. Benz: „Ich möchte mir nicht ausmalen, 4,2 Millionen Euro zurückzahlen zu müssen.“
Hintergrund: Die Summe bezieht sich auf den Verkaufspreis für die Fläche. In dem Kaufvertrag sind kaskadenartig Fristen hinterlegt, etwa bezüglich Bebauungsplan oder Baugenehmigung. Wenn durch eine Verzögerung, etwa durch eine erneute Offenlage des Bebauungsplans bis ins Kommende Frühjahr, diese Fristen gerissen würden, bestünde die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Kaufvertrags, wie Benz auf Nachfrage präzisiert. Diese wäre erforderlich gewesen, wenn man den Grünanteil für den genannten Pflanzbereich im Bebauungsplan festgesetzt hätte.
Nach ewigem Hin und Her, unzähligen Wortmeldungen und fast schon flehenden Appellen des Bürgermeisters, doch bitte nicht zwei getrennte Ebenen zu vermischen, gelang es Benz schließlich, den oben genannten Kompromiss durchzudrücken.
Wie der „Stadthain“ in wenigen Jahren aussehen wird, ist damit wieder offen. Ob er dann seiner bislang zugedachten Rolle als neuer zentraler Marktplatz Grenzachs im erwarteten Umfang gerecht oder eher ein neuer kleiner „Central Park“ wird, ebenfalls.