Neuenburg am Rhein Gesuchter wird festgenommen

pd
Die Bundespolizei hat bei einer Grenzkontrolle einen Haftbefehl vollstreckt. Foto: Maximilian Müller

Ein Mann kann die Geldstrafe nicht bezahlen und muss eine Ersatz-Freiheitsstrafe antreten.

Bei einer Kontrolle an der französischen Grenze ist der Bundespolizei ein per Haftbefehl gesuchter Mann ins Netz gegangen. Da er vor Ort die offene Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro nicht bezahlen konnte, verbüßt er eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Am Dreikönigstag kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang in Neuenburg. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen Diebstahls verhängte ein Gericht eine Geldstrafe gegen den 30-Jährigen. Da der Gesuchte weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden Haftbefehl. Des Weiteren wird ihm ein weiteres Diebstahlsdelikt vorgeworfen, weswegen von einer weiteren Staatsanwaltschaft ein Ersuchen zur Aufenthaltsermittlung vorlag.

Nach der Festnahme erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort verbüßt er eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe.

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