Neuenburg Angelegenheit landet vor Gericht

Weiler Zeitung

Vorkaufsrecht: Beschluss angepasst

Neuenburg am Rhein (anl). Der Neuenburger Gemeinderat hat im September vergangenen Jahres beschlossen, für das Grundstück Friedhofstraße 3 im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ das Vorkaufsrecht auszuüben.

Das Gremium hatte die Verwaltung in diesem Zusammenhang beauftragt, auf der Grundlage des ortsüblichen Verkehrswerts einen Kaufpreis zu verhandeln. Der Gutachterausschuss hatte damals einen Verkehrswert von 217 000 Euro ausgehandelt.

Die Parteien des notariellen Kaufvertrags hatten hingegen einen Kaufpreis von 295 000 Euro vereinbart.

Zwischenzeitlich ist die Angelegenheit vor Gericht gelandet. „Wir haben vom Richter den Hinweis bekommen, den Beschluss nochmals anzupassen“, erläuterte Bürgermeister Joachim Schuster in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Mit dem jetzt erfolgten Beschluss brachte der Gemeinderat den Willen zum Ausdruck, das Grundstück unter allen Umständen erwerben zu wollen, hilfsweise auch zum Kaufpreis von 295 000 Euro. Gleichwohl wies der Bürgermeister darauf hin, dass sich der Gutachterausschuss nochmals mit dem Grundstück befasst und den damals festgelegten Verkehrswert von 217 000 Euro bestätigt habe.

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