Neuenburg Ist der Antrag zulässig?

(boe)

Bürgerbegehren: Geplanter Umbau der Schlüsselstraße in Neuenburg.

Neuenburg am Rhein - Ein Thema mit Brisanz ist der geplante Umbau der Schlüsselstraße in Neuenburg. Der Gewerbeverein hat dazu einen Antrag auf Bürgerentscheid auf den Weg gebracht, über den der Gemeinderat am Montag, 4. Februar, 19 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses entscheiden wird. Es geht darum, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.

Umbau Schlüsselstraße: Wegfall Parkplätze

Auslöser für das Bürgerbegehren war die einstimmige Verabschiedung der Vorentwurfsplanung durch den Gemeinderat am 10. September, der bei den betroffenen Gewerbetreibenden, Einzelhändlern und Gastronomen für großen Unmut sorgte. Kritisiert wird insbesondere der geplante Wegfall der Parkplätze entlang der Schlüsselstraße. Diesen wollen die Initiatoren des Bürgerbegehrens verhindern. Denn dadurch seien die in dieser Straße liegenden Geschäfte weniger gut erreichbar, was für die Kunden eine Behinderung und für die Geschäfte existenzgefährdend sei.

Der Fachverband „Mehr Demokratie“ hat laut Mitteilung des Gewerbevereins den Sachverhalt geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass das Bürgerbegehren zulässig sei. Damit widerspricht der Verband der von der Stadt Neuenburg in Auftrag gegebenen anwaltlichen Stellungnahme, die „in gravierender Weise rechtsirrtümlich“ sei.

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