Neuenburg Kommunaler Ordnungsdienst kommt

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Die Trennung von Restaurant im Erd- und Bistro im Untergeschoss des ehemaligen Café „Rheingold“ ist sanierungsrechtlich zulässig, der Ausschuss für Umwelt und Technik hat daher die Genehmigung erteilt. Foto: Anlicker

Ausschuss: Gemeinderat erteilt sanierungsrechtliche Genehmigung

Neuenburg am Rhein (anl). Der Neuenburger Gemeinderat hatte in seiner jüngsten Sitzung die sanierungsrechtliche Genehmigung der vorgelegten Mietverträge für ein Grillhaus im Erdgeschoss und ein Bistro im Untergeschoss des ehemaligen Cafés „Rheingold“ vertagt.

Die Verwaltung hatte die Unterlagen daraufhin nochmals geprüft und dem Ausschuss für Umwelt und Technik vorgeschlagen, die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen, einschließlich der Verpflichtung eine persönlich Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen, die künftig unter anderem den Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, Tabakgeschäften ausschließt. Ferner sollen auch Schank- und Speisewirtschaften ausgeschlossen werden, die ihren Schwerpunkt nicht im Gaststättenbetrieb sondern in der Bereitstellung von Spielgeräten haben. Die Trennung von Grill-Restaurant und Bistro ermögliche das Aufstellen von vier statt nur zwei Spielautomaten. Laut Teamleiterin Cornelia Müller sei das Vorhaben sanierungsrechtlich zulässig. Man müsse laut Müller vier verschiedene Rechtskreise unterscheiden: Sanierungsrecht, Baurecht, Gewerbe- beziehungsweise Gaststättenrecht sowie die Geeignetheitsbescheinigung. Letztere wird beim Aufstellen von Spielautomaten vom Ordnungsamt geprüft und erteilt, wenn das Lokal mit Speisen und Getränken mehr Umsatz erzielt, als mit den Spielautomaten.

Gemeindevollzugsdienst wird ausgebaut

Stadtrat Markus Strub brachte seine Sorge zum Ausdruck, dass die Verwaltung gar nicht die Kapazitäten habe, alles zu kontrollieren. Dies könne das Ordnungsamt schon jetzt leisten, und es seien auch schon Spielautomaten abgebaut worden, erklärte Bürgermeister Joachim Schuster. Darüber hinaus berichtete der Rathauschef, dass die Zahl der Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes von drei auf vier erhöht wurde, und die Verwaltung plane, den Gemeindevollzugsdienst, der bislang den ruhenden Verkehr überwacht, zu einem „kommunalen Ordnungsdienst“ auszubauen, der mehr Befugnisse habe.

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