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Neuenburg Mehr als nur das Ja-Wort

Dorothee Philipp
Angelika Löffel ist Standesbeamtin der Stadt Neuenburg am Rhein. Foto: Dorothee Philipp

Angelika Löffel stellt ihre Arbeit als Standesbeamtin der Stadt Neuenburg am Rhein vor.

Neuenburg am Rhein - 45 Ehepaare hat Standesbeamtin Angelika Löffel im Jahr 2017 in Neuenburg getraut, in diesem Jahr hat sie 56 Anmeldungen von Eheschließungen. Hochzeiten sind die augenfälligsten Anlässe, bei denen Standesbeamte in Erscheinung treten. Wie breit das Arbeitsspektrum einer „Vollstandesbeamtin“ ist, stellte sie im Rahmen einer öffentlichen Sitzung dem Ausschuss für Verwaltung und Finanzen vor.

Seit 2011 arbeitet Löffel bereits in der Neuenburger Verwaltung, zunächst als Grundbuchratschreiberin, dann, nach der Abgabe des Grundbuchs an das Emmendinger Grundbuchamt nach einer Fortbildung als Traustandesbeamtin, die aber nur für Trauungen zuständig war. Nach einer weiteren Fortbildung ist Löffel nun „Vollstandesbeamtin“, die alle Aufgaben des Standesamtes wahrnehmen kann. Außerdem leitet sie weiterhin die Grundbucheinsichtsstelle.

Vielfältige Aufgaben im Standesamt

Die Aufgaben des Standesamtes sind vielfältig: Darunter fallen Beurkundungen im Geburten-, Ehe- und Sterberegister, Änderungen und Fortschreibungen in den jeweiligen Registern, etwa der Eintrag einer Ehescheidung oder Berichtigungen. Urkunden bei Namenserklärungen, etwa wenn Spätaussiedler ihren Namen an die deutsche Sprache angleichen wollen, oder Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung sind ebenfalls nur beim Standesbeamten möglich. Kirchenaustritte, Prüfung der rechtlichen Voraussetzung von Eheschließungen, Nachbeurkundungen von Geburten, Sterbefällen oder Eheschließungen im Ausland gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich von Angelika Löffel. Sie berät bei Rechtsfragen der Namensführung, was besonders bei Familien mit ausländischen Mitgliedern durchaus kompliziert werden kann, da das Namensrecht in verschiedenen Staaten unterschiedlich angewendet wird. Wenn eine Ehe im Ausland geschieden wird, muss Angelika Löffel die Anträge zur Prüfung oder Anerkennung der Entscheidungen ihrer ausländischen Kollegen bearbeiten. Ein weiteres Stichwort, das nur ansatzweise die menschliche Dramatik abbildet, die dahinter verborgen ist, war „Nottrauungen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines der Verlobten“.

Gespannt folgte das Gremium den Ausführungen der Neuenburger Standesbeamtin. Bürgermeister Joachim Schuster konnte zufrieden feststellen, dass die Stadt am Rhein nicht nur durch Zuzug, sondern auch aus sich heraus wächst: 2017 gab es in Neuenburger Familien 130 Geburten und 104 Sterbefälle. Löffel wies darauf hin, dass in der Gesellschaft die standesamtliche Trauung als festlicher Anlass immer wichtiger wird, da viele Paare keine Religionszugehörigkeit mehr hätten. Allein 2017 wurden in Neuenburg 75 Kirchenaustritte verzeichnet, im Jahr davor sogar 97.

Ratsmitglieder zeigen sich interessiert

Und was tut sie, wenn bei der wichtigsten aller Fragen einer der Partner mit „nein“ oder einem flapsigen Bonmot antwortet? „Da werde ich dann nochmals ernsthaft nachfragen“, meinte sie. Es gebe aber auch Präzedenzfälle, wo die Standesbeamtin die Trauung dann abbrechen musste. Weitere Fragen aus dem Gremium betrafen die Handhabung der Anrede des dritten Geschlechts, was für die Standesämter eine ganz neue Herausforderung ist, ebenso die „Ehe für alle“. Ab 2022 wird es auch auf dem Gartenschau-Gelände einen Ort geben, wo Trauungen stattfinden. Auch diese Entscheidung ist mit genauen gesetzlichen Vorgaben verbunden, die die Rechtssicherheit gewährleisten. So muss der Ort der Trauung innerhalb des Standesamtsbezirks liegen, und das Grundstück sollte der öffentlichen Hand gehören. Ansonsten muss der Standesbeamte während der Eheschließung das Hausrecht haben und es muss allen Paaren möglich sein, an diesem Ort zu heiraten. Damit falle der eigene Garten für die Zeremonie leider weg, erklärte Löffel.

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