Nach umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach sah es das Amtsgericht Lörrach als erwiesen an, dass ein Reinigungsunternehmer aus dem Raum Lörrach gegen die Pflicht zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeiten seiner Beschäftigten und in 37 Fällen gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstoßen hatte. Das Gericht verhängte gegen den Mann deshalb Geldbußen in Höhe von 10 000 und 46 000 Euro, wie das Hauptzollamt Lörrach am Freitagmorgen mitteilte.