Das Landgericht Mannheim hat den Antrag von sechs Regionalligisten auf einstweilige Verfügung, die den Re-Start verhindern soll, abgelehnt.
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Das Landgericht Mannheim hat den Antrag von sechs Regionalligisten auf einstweilige
Das Landgericht Mannheim hat den Antrag von sechs Regionalligisten auf einstweilige Verfügung, die den Re-Start verhindern soll, abgelehnt.
(fg). Wie Joachim Bock, Pressesprecher des Landgerichts, am Mittwochabend mitteilte, habe die Kartellkammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Die Regionalligisten Bahlinger SC, TSV Schott Mainz, Astoria Walldorf, FC Gießen, TSV Steinbach und Eintracht Stadtallendorf hatten gegen den Plan, am Wochenende den Spielbetrieb wieder aufzunehmen geklagt. Vor Gericht mussten sie am Mittwoch jedoch eine Niederlage einstecken, somit muss der BSC am Samstag spielen. Wie der Vorsitzende Richter in seiner Begründung sagte, habe sich die Kammer "die Entscheidung nicht leicht gemacht", so der Pressesprecher Bock. Der Bahlinger SC akzeptiert die Entscheidung, wie der Verein am Abend mitteilte. Dazu erklärt der Vorsitzende Dieter Bühler: "Wir akzeptieren natürlich das Urteil des Gerichtes, das Verständnis für die Sorge der sechs Vereine gezeigt hat." Letztlich habe das Gericht von einem "Unentschieden" gesprochen, das aber nicht ausreiche, um dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattzugeben. Bühler weiter: "Wir haben den Rechtsweg beschritten, weil wir es angesichts der derzeitigen Corona-Situation nicht mit unserem Gewissen vereinbaren konnten, dass unsere berufstätigen Spieler einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt sind. Diese Klage richtete sich keineswegs gegen andere Vereine, sondern es ging vor allem darum, Rechtssicherheit zu bekommen. Wir haben unsere Situation aufgezeigt und wollten verhindern, dass wir uns hinterher Vorwürfe machen müssen.“