An Luftraumüberlastung könne es demzufolge nicht liegen, wenn die Fracht sogar nach 23 Uhr noch recht pünktlich starten kann, meint Fingerle. Er plädiert dafür, diese Starts einfach vorzuverlegen.
Landeerlaubnis trotz absehbar später Ankunft
Bei den Passagierjets liege der Fall anders. „Da gibt man einer Billigfluglinie zum Beispiel die Landeerlaubnis, obwohl man bereits beim Start in Pristina erkennt, dass eine Ankunft in Basel vor 23 Uhr unmöglich ist. Den Start zurück nach Pristina erlaubt man dann auch noch nach 24 Uhr.“ Strafen würden nur helfen, wenn sie so gravierend wären, dass die Airlines auf diese späten Starts verzichten würden, meint Fingerle.
Effektivere Mittel zur Einhaltung der Nachtruhe
„Der Flughafen und die Aufsichtsbehörden könnten effektivere Mittel anwenden, um die Nachtruhe einzuhalten.“ Den Behörden und der Politik auf deutscher Seite sollte das nicht entgehen.
Es würden alle Anrainer davon profitieren – nicht nur jene auf deutscher Seite. Zudem könnte ein Stück Glaubwürdigkeit zurückgewonnen werden, heißt es in der Mitteilung der BISF.