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Rheinfelden Adelberg: Die SPD ist gegen Planänderung

Die Oberbadische
Die SPD im Rheinfelder Gemeinderat macht sich Sorgen um die Adelbergkirche und lehnt deshalb die Planänderung für die Wohnbebauung ab. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Fraktionssitzung: Angst um Kirche

Rheinfeldens Rats-SPD wird die zweite Änderung des Adelberg-Bebauungsplans nicht mittragen. Zu diesem Ergebnis kamen die Sozialdemokraten während ihrer jüngsten Fraktionssitzung.

Rheinfelden (kör). In einer Pressemitteilung wird die ablehnende Haltung auch mit dem Hinweis, „dass die Veränderung der Höhen die Sicht auf die Adelbergkirche verdecken würde“, begründet. Die Fraktion argumentiert auch, der jetzt gültige Bebauungsplan als Satzung beschlossen wurde und die Bebauung des übrigen Areals schon ausgeführt wird. Zudem sollten sich die künftigen Eigentümer der bereits fertigen Einheiten darauf verlassen können, dass die ursprüngliche Planung auch verwirklicht wird.

Rückblick

Wie bereits berichtet, möchte der Eigentümer auf dem Baufeld C, dem Grundstück der ehemaligen Apotheke Leibinger – „Alte Apotheke“ –, gegenüber den ursprünglichen Vorstellungen eine deutliche Erhöhung der Stockwerke und der Wohneinheiten, die insbesondere auf Ein-Personen-Haushalte ausgerichtet sein sollen. Diese Ansinnen „deutlich von der ursprünglichen Planungsabsicht abzuweichen“, wie es in der Mitteilung heißt, hatte er bereits in der März-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgetragen. Dabei nannte er auch auf Nachfrage keine konkreten Angaben zu den exakten Höhen und Geschossigkeit.

Im Zuge dieser Diskussion hatte die SPD-Fraktion eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat, der gestern tagte, die Planänderung aber nicht auf der Tagesordnung hatte, verweigert. Sie wollte zunächst erfahren, über was genau beschlossen werden soll. Angaben dazu hatte der Planer zwar zugesagt, aber laut SPD-Mitteilung erhielten die Fraktionen bislang „keine konkreten Pläne zugesandt“.

In ihrer Sitzung am Dienstag seien die SPD-Gemeinderäte „nach ausführlicherDiskussion zu der einheitlichen Meinung gekommen, dass die Notwendigkeit einer einschnei- denden Änderung des bereits schon einmal geänderten Bebauungsplans nicht gegeben erscheint“ gekommen, wie das abschließende Urteil in der Mitteilung heißt.

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