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Rheinfelden Alle sind gemeinsam Lernende

Die Oberbadische
Informierten im St. Josefshaus über das neue Bundesteilhabegesetz (von links): Claudia Frank-Metz, Andreas Jänsch (beide Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald), Christop Dürdoth (Vorstand St. Josefshaus), Bernhard Späth (Vorsitzender Karl-Rolfus-Verein), Waltraud Hermann (Landratsamt Lörrach), Anica Colic (St. Josefshaus) und Gerold Abrahamczik (Angehörigensprecher Caritas Behindertenhilfe). Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Bundesteilhabegesetz: Großes Interesse an Info-Veranstaltung mit Podiumsdiskussion des St. Josefshauses

„Wir sind alle gemeinsam Lernende“, war vielleicht die Quintessenz der Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz (BHTG). Eingeladen hatte das St. Josefshaus Angehörige und gesetzliche Betreuer von Menschen mit Behinderungen.

Rheinfelden-Herten. Claudia Frank-Metz vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald sprach aus, was alle dachten: Obwohl die dritte und entscheidende Stufe der Umsetzung des Gesetzes schon mit dem kommenden Jahreswechsel bevorsteht, sind noch viele Details unklar, einzelne Bestimmungen ändern sich täglich. Viele Ängste und Befürchtungen vor den erhöhten Anforderungen durch das neue Gesetz stehen noch im Raum: Einige ehrenamtliche Betreuer haben davor bereits kapituliert. Und es soll Angehörigen geben, die mittlerweile auch schon darüber nachdenken, die Betreuung abzugeben.

Betreuung keinesfalls abgeben

„Das ist etwas, das auf keinen Fall passieren darf. Das wäre verheerend“, warnte Gerold Abrahamczik eindringlich während der Podiumsdiskussion am Samstag: „Ich appelliere an alle gemeinsam, das zu verhindern.“ Abrahamczik war auch der Hauptredner der Informationsveranstaltung: Als Sprecher der Angehörigenverbände der Caritas-Einrichtungen in Deutschland und im Land Niedersachen sowie als Mitglied im Elternbeirat der Behindertenwerkstätten des Andreaswerks Vechta kennt er das Bundesteilhabegesetz auf allen drei relevanten Ebenen, die Entstehung im Bund sowie die Umsetzung durch die Bundesländer und die einzelnen Institutionen. Er erinnerte zunächst einmal daran, was das BTHG als nationale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Menschen mit Behinderungen bewirkt.

Erstmals seien die Bedürfnisse und Ansprüche der Menschen mit Behinderungen Ausgangsbasis für individuelle Leistungsvereinbarungen und Kostenübernahmen sowohl für Leistungserbringer, wie die Einrichtungen des St. Josefshaus, als auch für die Leistungsträger wie die Landkreise und auch die Kranken- und Pflegekassen. Die wichtigste Errungenschaft des BTHG sei die Absage an die bisher „institutionenzentrierte Betreuung“, die sich nach dem Angebot der Institution richtet, hin zur „personenzentrierten“, die sich nach den Wünschen des Betreuten richtet, stellte Abrahamczik klar, der selbst seinen 27-jährigen schwerstbehinderten Pflegesohn betreut.

Förderung wird auf neue Füße gestellt

Die personenzentrierte Eingliederungshilfe bedeutet, dass der Landkreis nicht mehr – wie bisher – für einen Menschen mit Behinderungen pro Monat einen pauschalen Betrag X an die Einrichtung zahlt, in der der Mensch lebt. Sondern, dass die Zahlung künftig getrennt erfolgt: Es gibt den Betrag X für die sogenannten existenzsichernden Leistungen, die Menschen zum Lebensunterhalt benötigen, so für Wohnen, Lebensmittel, Kleidung. Und den Betrag Y für die sogenannten Fachleistungen, also die auf die Bedürfnisse des einzelnen Menschen mit Behinderungen zugeschnittenen Pflege- und Betreuungsleistungen. Im Rahmen der Fachleistungen werden bestimmte Betreuungsleistungen vereinbart. Abrahamczik nennt als Beispiel den Wunsch eines Betreuten, ins Kino zu gehen. Das ist möglich, wenn ihn eine Assistenz begleitet. So soll auch Menschen mit schweren Behinderungen die volle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden – das ausdrückliche Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention.

Was diese grundsätzlich positive Neuausrichtung in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen zum Quell von Ängsten und Befürchtungen macht, ist vor allem die sogenannte Bedarfsermittlung: Sie ist ein notwendiger Verwaltungsakt, der eben die individuellen Bedarfe eines jeden Betreuten ermitteln soll. Diese Ermittlung sei eine große Aufgabe für alle Angehörigen und Betreuer, „die man nicht zu gelassen angehen darf“, gab Abrahamczik zu. Claudia Frank-Metz vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald riet den Angehörigen deshalb, sich schon jetzt Gedanken und Notizen zu machen: „Hören Sie zu: Was will Ihr Kind? Welche Ziele hat es, welche Wünsche, welche Pläne fürs Leben?“

Angehörige sollen sich fortlaufend informieren

Waltraud Hermann von der Betreuungsbehörde des Landkreises Lörrach bat die anwesenden Angehörigen und Betreuer deshalb inständig, sich fortlaufend zu informieren: „Rufen Sie uns an! Lassen Sie sich von uns durch die kommenden Jahre führen!“ Auch Anica Colic, Einrichtungsleiterin im St. Josefshaus, war es das wichtigste Anliegen, „dass alle Betreuer weiterhin Betreuer bleiben“. Das St. Josefshaus hat bereits am Probelauf der Bedarfsermittlung zwischen Behörden und Institutionen teil genommen.

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