Im Vergleich zur früheren Fassung wurde der Aspekt der Förderung der Jugendarbeit noch „verstärkt“. Diese soll zukünftig davon abhängig sein, dass zwischen dem Landkreis Lörrach als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem antragstellenden Verein eine Vereinbarung im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes geschlossen wird. Der Jugendanteil (an der Gesamtheit der aktiven Mitglieder) spielt darüber hinaus auch bei der Höhe des Baukostenzuschusses eine Rolle. Je nach Höhe kann dieser zwischen 20 bis 30 Prozent der zuschussfähigen Kosten betragen. Der Zuschuss für den Gebäudeunterhalt wurde auf Wunsch der AG Sportförderung auf alle Vereine ohne ausreichende Finanzierungsbasis ausgeweitet und ist auf maximal 1500 Euro pro Jahr gedeckelt.
Dieter Wild als Vorsitzender des Stadtsportausschusses machte deutlich, dass so vielfältig wie die Vereinslandschaft auch die Interessenslage der Vereine sei. „Ich denke aber, dass die neuen Förderrichtlinien gut auf die aktuellen Gegebenheiten eingehen und den Vereinen Planungssicherheit geben“, sagte Wild. Er appellierte an die Stadt, dass die Verknüpfung mit dem Jugendschutz keine Floskel bleiben dürfe, sondern von der Stadt aktiv bei einer Antragsstellung überprüft werden müsse.
Die Fraktion der Grünen plädierte vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Energie dafür, bei der Betriebsbeleuchtung an der alten Regelung, die eine Deckelung vorsah, festzuhalten. Da aber laut Aussage des Hauptamtsleiters Hanspeter Schuler die neue pauschale Vergütung auf diesen Werten basiert und die Abrechnung erleichtern soll, zogen die Grünen einen entsprechenden Antrag wieder zurück.