Rheinfelden Angemessen und längst überfällig

Die Oberbadische
Neue Sportförderrichtlinien mit deutlich höheren Zuschüssen für die Vereine hat der Gemeinderat beschlossen. Dabei wird die Jugend stärker gefördert, und es wird auch mehr auf den Kinder- und Jugendschutz geachtet. Foto: Gerd Lustig Foto: Die Oberbadische

Finanzen: Gemeinderat gibt grünes Licht für neue Sportförderrichtlinie

Was lange währt, wird endlich gut. Das trifft auf die Sportförderrichtlinien der Stadt zu. Viele Monate gingen ins Land, bis nach langen Beratungen, Workshops und Diskussionen der Gemeinderat jetzt grünes Licht für die neue Fassung gab, mit der alle gut leben können.

Von Gerd Lustig

Rheinfelden. Immerhin datiert die vorherige Version ins Jahr 1996, geändert nochmals 2001, als Rheinfelden zu den ersten Kommunen im Landkreis zählte, die sich Richtlinien in Sachen Sportförderung verschrieben hatten. Und das Gute aktuell für die Sportvereine: Die höheren Zuschüsse gibt es rückwirkend zum 1. Januar. Entsprechende finanzielle Mittel waren vorsorglich im Haushalt 2019 eingestellt worden.

Quer durch alle Fraktionen wird das neue Regelwerk für gutgeheißen und begrüßt. „Endlich“, „dringend erforderlich“, „angemessen“, „große Entlastung“ oder auch „längst überfällig“, hießen die Kommentare der jeweiligen Fraktionssprecher. Vor allem die Förderung der Jugend und Jugendabteilungen in den Vereinen ist künftig stärker im Blickpunkt.

Zu den Schwerpunkten bei der Neufassung zählt zudem die Erhöhung der Zuschüsse für Bau und Unterhalt von Sportanlagen in Richtung zeitgemäße Beträge. Gefördert werden grundsätzlich nur Vereine in Rheinfelden, deren Mitglieder auch größtenteils in Rheinfelden wohnen.

Im Vergleich zur früheren Fassung wurde der Aspekt der Förderung der Jugendarbeit noch „verstärkt“. Diese soll zukünftig davon abhängig sein, dass zwischen dem Landkreis Lörrach als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem antragstellenden Verein eine Vereinbarung im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes geschlossen wird. Der Jugendanteil (an der Gesamtheit der aktiven Mitglieder) spielt darüber hinaus auch bei der Höhe des Baukostenzuschusses eine Rolle. Je nach Höhe kann dieser zwischen 20 bis 30 Prozent der zuschussfähigen Kosten betragen. Der Zuschuss für den Gebäudeunterhalt wurde auf Wunsch der AG Sportförderung auf alle Vereine ohne ausreichende Finanzierungsbasis ausgeweitet und ist auf maximal 1500 Euro pro Jahr gedeckelt.

Dieter Wild als Vorsitzender des Stadtsportausschusses machte deutlich, dass so vielfältig wie die Vereinslandschaft auch die Interessenslage der Vereine sei. „Ich denke aber, dass die neuen Förderrichtlinien gut auf die aktuellen Gegebenheiten eingehen und den Vereinen Planungssicherheit geben“, sagte Wild. Er appellierte an die Stadt, dass die Verknüpfung mit dem Jugendschutz keine Floskel bleiben dürfe, sondern von der Stadt aktiv bei einer Antragsstellung überprüft werden müsse.

Die Fraktion der Grünen plädierte vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Energie dafür, bei der Betriebsbeleuchtung an der alten Regelung, die eine Deckelung vorsah, festzuhalten. Da aber laut Aussage des Hauptamtsleiters Hanspeter Schuler die neue pauschale Vergütung auf diesen Werten basiert und die Abrechnung erleichtern soll, zogen die Grünen einen entsprechenden Antrag wieder zurück.

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