Rheinfelden Bewährung dank spätem Geständnis

Gottfried Driesch
Mit den gestohlenen „TÜV-Zeichen“ plus einem entsprechenden Stempel wurden Hauptuntersuchungen vorgetäuscht, die niemals stattgefunden hatten. Foto: Tim Nagengast

Gericht: Früherer Autowerkstattbetreiber kommt wegen Kennzeichendiebstählen mit blauem Auge davon

Rheinfelden - Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung: So lautet das Urteil gegen einen 44 Jahre alten Betreiber einer inzwischen insolventen Autowerkstatt aus Rheinfelden.

Der Mann hat am Montag vor Gericht gestanden, von 23 Autos die hinteren Nummernschilder gestohlen, die „TÜV-Plaketten“ abgelöst und an anderen Autos angebracht zu haben. Mit gefälschten Stempeln täuschte er dann die angeblich vorgenommene Hauptuntersuchung (HU) in den Kfz-Papieren vor. Die Hauptverhandlung hatte bereits vor einer Woche begonnen.

Der Grund der Unterbrechung war die Klärung der Frage, inwieweit die vom Angeklagten über mehrere Jahre hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge inzwischen nachbezahlt worden seien. Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts Lörrach, Dietrich Bezzel, hatte die vier betroffenen Krankenkassen angeschrieben und sich mit der Insolvenzverwalterin der Autowerkstatt kurzgeschlossen.

Gericht zieht Gewinn ein

Dabei kam heraus, dass nach dem Insolvenzrecht die Krankenkassen mit der Insolvenzquote von rund 45 Prozent befriedigt wurden. Als Folge wurde ein Großteil der entsprechenden Anklagepunkte eingestellt, weil deren Strafauswirkung gegenüber den Hauptanklagepunkten nicht relevant seien.

Nachdem in der vergangenen Woche ein Verständigungsgespräch keine Einigung erbracht hatte, wurde der Sachstand erneut erörtert. Das Ergebnis: Als Gegenleistung für ein qualifiziertes Geständnis wurde dem Angeklagten ein Strafkorridor zwischen einem Jahr und acht Monaten und einem Jahr und elf Monaten zugesichert. Wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, muss eine Geldauflage von 4000 Euro gezahlt werden. Wegen der überlangen Verfahrensdauer (einige Taten liegen acht Jahre zurück) sollen zwei Monate als verbüßt gelten.

Danach gab der Verteidiger eine Erklärung ab, in der die große Mehrheit der Taten eingeräumt wurde.

Die Staatsanwältin verwies in ihrem Plädoyer auf die großen Unannehmlichkeiten, die die Diebstahlopfer der Nummernschilder hatten. Sie forderte eine Strafe von einem Jahr und elf Monaten, die Geldauflage von 4000 Euro und die Einziehung des durch die Betrugstaten erzielten Gewinns von 930 Euro. Der Verteidiger wollte eine Strafe am unteren Ende des Korridors sehen.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 13 Fällen, Urkundenfälschung in drei Fällen und Diebstahls in 23 Fällen zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe, die auf die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Zwei Monate davon gelten als verbüßt. Ferner wird eine Geldauflage von 4000 Euro fällig, die in Raten bezahlt werden kann. 930 Euro werden eingezogen.

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